Bern (sda) Die Last der Krankenkassenprämien soll gezielt für Familien mit Kindern und für tiefe Einkommen gemildert werden. Die Nationalratskommission hat sich oppositionslos dem neuen Antrag des Bundesrates zur Prämienverbilligung angeschlossen.

Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hatte der Ständerat beschlossen, die Prämienlast auf 8 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Dieses einheitliche Sozialziel stiess auf Opposition. Tiefste Einkommen könnten nämlich schlechter fahren als heute, während höhere zu gut wegkämen.

Zwischen 2 und 12 Prozent

Mit 16 zu 0 Stimmen übernahm die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates nun das vom Bundesrat nachgeschobene differenzierte System. Danach müssen die Kantone für Familien mit Kindern und für Versicherte mit starker Prämienbelastung mindestens vier Einkommenskategorien bilden, für die unterschiedliche Sozialziele gelten.

Im untersten Einkommenssegment sollen Familien mit Kindern von ihrem bundessteuerpflichtigen Einkommen (korrigiert um 10 Prozent des kantonal steuerbaren Vermögens) maximal 2 Prozent für KVG-Prämien aufwenden müssen, im obersten Segment höchstens 10 Prozent. Bei den andern Versicherten reicht die Spanne von 4 bis 12 Prozent.

Minderheiten wollen sich im Plenum für eine stärkere Verbilligung der Kinderprämien einsetzen. Über die Finanzierung hat die SGK noch nicht entschieden. Das neue Modell bringt Mehrkosten von 100 Millionen für den Bund und von 50 Millionen für die Kantone. Jenes des Ständerates kostet den Bund allein 300 Millionen mehr als heute.

Eine Karte für jeden Versicherten

Mit 21 zu 0 Stimmen hiess die SGK die Einführung einer obligatorischen Versichertenkarte gut, die insbesondere die Rechnungsstellung vereinfachen soll. Vor dem Übergang zu einer eigentlichen Gesundheitskarte mit umfassenden medizinischen Daten müssen laut SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) noch Probleme des Datenschutzes geregelt werden.

Der Risikoausgleich unter den Krankenkassen soll nach dem Vorschlag der Nationalratskommission um weitere zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der KVG-Revision verlängert werden. Der Ständerat wollte ihn ins ordentliche Recht überführen und den Bundesrat beauftragen, innert fünf Jahren neue Modelle auszuarbeiten.

Mit 13 zu 9 Stimmen verwarf die SGK einen Antrag der Linken, für medizinische Grossausrüstungen einen kantonalen Bedürfnisnachweis einzuführen. Rund drei Dutzend Voten gab es zu Franchisen und Kostenbeteiligung, ohne dass ein Entscheid fiel. Noch nicht aufgenommen wurde die Diskussion über die Aufhebung des Kontrahierungszwangs.

sda/ats 06.09.2002