Diese Vorentscheide für Verfassungsänderungen traf die SPK am Dienstag in erster Lesung, wie ihr Präsident Franz Wicki (CVP/LU) vor den Medien mitteilte. Die Staatsleitungsreform soll in der Wintersession vom Ständerat als erster Kammer behandelt werden.
Längstens vier Jahre
Gegen den Widerstand des Bundesrates beschloss die SPK eine Stärkung des Präsidiums: Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin soll von der Bundesversammlung auf zwei Jahre gekürt werden. Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss die SPK zudem, eine einmalige Wiederwahl zuzulassen. Dies sei das Maximum, sagte Wicki: "Wir wollen keine politischen Fürsten."
Nach dem Vorschlag der SPK behält der Bundespräsident sein Fachdepartement. Zu seiner Unterstützung wird ein ständiges Präsidialsekretariat eingerichtet. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin soll zwar verstärkt führen, gegenüber dem Kollegium aber weiterhin keine materielle Weisungskompetenzen erhalten.
Den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin soll nicht mehr die Bundesversammlung, sondern der Bundesrat wählen, wobei die Amtsdauer noch offen ist. Laut Wicki könnte das Vizepräsidium - wie heute das Präsidium - nach dem Anciennitätsprinzip vergeben werden. Es führt aber nicht länger quasi automatisch zur Präsidialwürde.
Die Stellvertreter
Anders als der Bundesrat stellte die SPK die Weichen auch beim Regierungsmodell. Mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen verwarf sie das Zwei-Kreise-Modell, bei dem bis zu sieben Delegierte Minister (DM) den Bundesrat unterstützen würden. Den Vorzug gab sie einem Modell, das jedem Regierungsmitglied einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zuweist.
Nach dem Vorschlag der SPK sollen die Stellvertreter vom Bundesrat gewählt und von der Bundesversammlung bestätigt werden. Ihre Amtszeit ist an jene des Departementschefs gekoppelt. Wie im Modell des Bundesrates einem DM, kann die Landesregierung einem Stellvertreter einen bestimmten Aufgabenbereich zuweisen.
Noch offen ist laut Wicki, ob Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Kollegium für den Chef abstimmen können. "Abstimmen werden aber nie mehr als sieben." Diese und andere Fragen sollen bei den weiteren Kommissionsarbeiten auf der Gesetzesebene erörtert werden.
Zwei Departemente mehr?
Weiter verfolgen will die SPK auch die Variante eines von sieben auf neun Mitglieder erweiterten Bundesrates. Das Modell mit zwei zusätzlichen Departementen unterlag dem Stellvertreter-Modell mit 4 zu 6 Stimmen. Bei einem erweiterten Bundesrat gäbe es keine Stellvertreter. Hingegen soll die Stärkung des Bundespräsidiums für beide Varianten gelten.
sda/ats 10.09.2002