Der Bundesrat beabsichtigt, den Mindestsatz für die Verzinsung der BVG-Altersguthaben ab 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu senken. Er hat am Donnerstag seinen Verordnungsentwurf zuhanden der Sozialkommissionen der eidgenössischen Räte publiziert.
An ausserordentlichen Sessionen werden der Ständerat am 26. September und der Nationalrat am 3. Oktober über die Zinssatzsenkung diskutieren. In der Vernehmlassung bestand - mit Ausnahme der Arbeitnehmerverbände - Konsens darüber, dass der seit 1985 geltende Zinssatz von 4 Prozent zu hoch sei.
Regelmässige Überprüfung
Im Verordnungsentwurf wird festgelegt, dass der Mindestzinssatz neu mindestens alle zwei Jahre überprüft werden muss. Für dessen Festlegung soll der Bundesrat die Rendite der Bundesobligationen, die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen und die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigen.
Ausdrücklich festgehalten ist, dass der Bundesrat jeweils auch die Eidgenössische BVG-Kommission anhört, in der unter anderen auch die Sozialpartner Einsitz haben. Diese Kommission hatte sich mit Stichentscheid von BSV-Direktor Otto Piller für eine Senkung des Zinssatzes auf 3,5 Prozent ausgesprochen.
Wie Bortoluzzi vor den Medien ausführte, genügt der Sozialkommission der Entwurf des Bundesrates nicht. Bei der Fixierung des Mindestzinssatzes seien neben der BVG-Kommission und den Sozialpartnern auch die parlamentarischen Kommissionen anzuhören. So könnten "Schnellschüsse" vermieden werden.
Oppositionslos verabschiedete die Kommission eine Motion, die eine integrale Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen verlangt. Als Modell dafür könnte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) dienen, sagte Bortoluzzi. Die nationalrätliche Sozialkommission wird ihre Diskussion am Montag weiterführen.
Kassen in Unterdeckung
Gleichzeitig mit dem Verordnungsentwurf legten die Bundesämter für Sozialversicherung (BSV) und Privatversicherung (BPV) Dokumentationen über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und über das Kollektivgeschäft der Lebensversicherer vor. Diese stellen vor allem die Auswirkungen der Börsenbaisse dar.
Eine Untersuchung zeigt, dass per Ende 2001 elf Prozent der an einer Umfrage beteiligten Kassen sich in Unterdeckung befanden. Per Mitte dieses Jahres dürften bereits 26 Prozent der Kassen das notwendige Vorsorgekapital nicht vollständig zu decken vermögen. Nur 30 Prozent der Kassen verfügten über genügende Reserven.
Quersubventionen
Ein Bericht zum Kollektivgeschäft zeigt, dass von 1985 bis 2001 die Lebensversicherer im Rahmen der beruflichen Vorsorge über 18 Milliarden Franken Überschüsse zusätzlich zur garantierten Mindestverzinsung an die Vorsorgewerke ausgerichtet haben. Ungefähr die Hälfte davon entfiel auf die Sammelstiftungen.
Im gleichen Zeitraum wurde den Aktionären der Lebensversicherer insgesamt 2,3 Milliarden Franken Dividenden ausbezahlt. Im Jahr 2001 verlief das BVG-Geschäft für die Versicherer defizitär. Die Kapitalanlagerendite belief sich auf 3,4 Prozent. Damit sei der BVG-Mindestzinssatz von 4 Prozent quersubventioniert worden.
sda/ats 19.09.2002