Bern (sda) Die Zweite Säule soll nicht für tiefere Einkommen geöffnet werden. Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) ist gegen eine Senkung der Zutrittsschwelle. Verschärft hat sie die Vorschriften für die Rechnungslegung der Pensionskassen.

Der Nationalrat hatte die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von 24 720 auf 18 540 Franken im Jahr gesenkt. Seine Kommission wollte gar auf 12 360 Franken hinuntergehen. Die ständerätliche SGK hält dagegen den Aufwand und die Kosten für Kleinstrenten für Frauen und Teilzeitangestellte für zu hoch.

Wie Kommissionspräsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag vor den Medien mitteilte, werden Minderheitsanträge ins Plenum gebracht. Der eine übernimmt die nationalrätliche Lösung, der andere schlägt vor, die heutige Eintrittsschwelle bis 2010 "einzufrieren", so dass sie sich im Schritt mit der Teuerung senkt.

Rentensatz 6,8 Prozent

Verdeutlicht hat die SGK die Transparenzvorschriften für Pensionskassen und Sammelstiftungen. Die Versicherten müssten umfassend über die Erträge, den Risikoverlauf, die Verwaltungskosten und die Reserven informiert werden. Andernfalls drohe der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung, sagte Frick.

Der Mindestumwandlungssatz, mit dem aus dem angesparten Alterskapital die Renten errechnet werden, soll binnen zehn Jahren schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Damit schloss sich die SGK dem Nationalrat an. Der Bundesrat schlägt wegen der höheren Lebenserwartung eine Senkung auf 6,65 Prozent vor.

Reiner Marktzins

Im Gesetz legte die SGK das Verfahren für die Verzinsung der Altersguthaben der Zweiten Säule fest. Die Kompetenz soll beim Bundesrat bleiben, der die Lage und Rendite der Kassen im Lichte der Bundesobligationen, der Aktien und Immobilien alle zwei Jahre zu überprüfen hat.

Bei der Festlegung des Mindestzinssatzes müssten die Sozialpartner und die BVG-Kommission angehört werden, sagte Frick. Der Mindestzins solle eine reine Wirtschaftsgrösse, eine "reiner Marktpreis" und kein politischer Zinssatz sein. Die Vorlage soll für die Dezembersession bereit gemacht werden.

sda/ats 05.11.2002