Bei der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Gentechnik im ausserhumanen Bereich bewegten sich die Räte aufeinander zu, sagte Peter Bieri (CVP/ZG) als Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Montag vor den Medien. Die Glaubenskriege gingen langsam zu Ende.
Das Gentechnikgesetz soll Menschen, Tiere und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen und dem Wohl von Mensch, Fauna und Flora dienen. Mit 6 zu 5 Stimmen entschied die WBK, dass das Gesetz die Wissenschaft zwar nicht behindern, aber auch nicht unterstützen soll.
Der Nationalrat hatte das Verbandsbeschwerderecht, das seine Kommission auch auf Konsumenten- und bäuerliche Organisationen ausweiten wollte, mit 84 zu 75 Stimmen gestrichen. Die Ständeratskommission will gemäss Umweltschutzgesetz Umweltorganisationen weiterhin Rekurse ermöglichen.
EU-Regeln als Vorbild
Bei den Vorschriften für Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Organismen präzisierte die Ständeratskommission, dass Gesuche nachzuweisen haben, dass eine Verbreitung "nach dem Stand der Wissenschaft" ausgeschlossen werden kann. Antibiotika als Marker-Gene sollen wie in der EU nur bis 2008 zugelassen sein.
Diskutiert werden muss noch über die Kennzeichnung der GVO, wobei sich die Ständeratskommission an der EU-Regelung orientiert. Beim Haftpflichtrecht wird das Konzept des Nationalrates übernommen. Bei geschlossenen Systemen gilt die Gefährdungs-, bei Handel und Verkauf eine verschärfte Produktehaftpflicht.
Die Vorlage kommt am 5. Dezember ins Plenum.
sda/ats 18.11.2002