Bern (sda) Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will kein Beschwerderecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide. Auch ist sie gegen den Automatismus bei der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation.

Wie Präsident Franz Wicki (CVP/LU) am Dienstag vor den Medien in Bern ausführte, stimmte die SPK mit 5 zu 4 Stimmen gegen das Rekursrecht bei diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden. Der Nationalrat hatte sich mit 93 zu 61 Stimmen dafür ausgesprochen.

Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass auf demokratische Entscheide an der Urne oder an Gemeindeversammlungen verzichtet werden müsste, sagte Wicki. Offen sei, ob nicht unter Berufung auf das Willkür- und Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung ein Rekurs ans Bundesgericht möglich bleibe.

Das Bundesgericht könnte in diesem Fall den ablehnenden Einbürgerungsentscheid nur aufheben, sagte Wicki. Die Urnenabstimmung oder die Gemeindeversammlung müsste dann das Einbürgerungsverfahren wiederholen.

Eltern müssen aktiv werden

Mit Stichentscheid Wickis entschied die SPK, dass die Eltern bei der Einbürgerung der dritten Generation aktiv mitwirken müssen. Sie haben innert einem Jahr nach der Geburt zu erklären, dass sie dem Schweizer Bürgerrecht ihres Kindes zustimmen. Sonst hat das Kind ab 18 Jahren die Möglichkeit, sich erleichtert einbürgern zu lassen.

Der Nationalrat hatte ein anderes System beschlossen. Die Eltern können zum Zeitpunkt der Geburt erklären, dass das Schweizer Bürgerrecht ihres Kindes ausschlagen. Das Kind kann zum Zeitpunkt der Mündigkeit die Verzichtserklärung der Eltern widerrufen. Die Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen.

Keine weiteren Hürden

Gestrichen hat die SPK die Bestimmung, dass die Kantone spezielle Eignungsvoraussetzungen für die Einbürgerung vorsehen können. Integration, Vertrautheit mit den Verhältnissen und Rechtschaffenheit genügten, sagte Wicki. Die Kantone dürften allenfalls die Kenntnis der Sprache oder des Dialektes verlangen.

In den Gesamtabstimmungen passierten die fünf Vorlagen glatt. Als Reformpunkt stehen die erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation, das Bürgerrecht durch Geburt für Personen der dritten Generation (jus soli) und das Beschwerderecht im Zentrum. Das Paket wird in der Sommersession im Plenum behandelt.

sda/ats 18.02.2003