Bern (sda) Auch weniger gut Verdienende sollen früher in Rente gehen können. Mit 14 zu 9 Stimmen hält die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates an der Abfederung des Rentenvorbezugs mit 400 Millionen Franken fest.

Bei der 11. AHV-Revision widersetzt sich die SGK fast in allen Punkten den Beschlüssen des Ständerates, wie ihr Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) am Freitag mitteilte. Das Plenum wird sich in der Sondersession vom 5. bis 8. Mai mit den Differenzen befassen.

Um nicht nur gut Betuchten die Pensionierung ab 62 statt erst mit 65 Jahren zu ermöglichen, hatte der Nationalrat die lebenlange Rentenkürzung bis zu einem Einkommen von 74 160 Franken tiefer angesetzt, als es versicherungstechnisch notwendig wäre. Der Ständerat strich diese soziale Abfederung, wogegen sich die SGK wehrt.

Keine Kürzung der Witwenrente

Nichts wissen wollte die Nationalratskommission auch vom Beschluss des Ständerates, die Witwen- und Witwerrente zu kürzen und im Gegenzug die Waisenrente zu erhöhen. Auf den Grundsatz, dass kinderlose Witwen nach einer Übergangszeit keine Rente mehr erhalten sollen, hatten sich die Räte schon früher geeinigt.

Die vom Zweitrat beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für Selbstständigerwerbende von 7,8 auf 7,9 Prozent des Erwerbseinkommens lehnte die SGK mit 11 zu 10 Stimmen ab. Deutlich widersetzte sie sich zudem dem Ständeratsentscheid, auch auf den Taggeldern der Kranken- und der Unfallversicherung AHV-Beiträge zu erheben.

Nur 0,8 MWST-Prozente für die IV

Auch beim Finanzierungsbeschluss blieb die Kommission hart. Sie besteht darauf, bereits jetzt die Verfassungsgrundlage für spätere Mehrwertsteuer-Zuschläge von insgesamt 1,5 Prozent zugunsten der demografisch bedrängten AHV zu schaffen. Auch an der Streichung des Bundesanteils an den Mehreinnahmen hält sie fest.

Der Ständerat hatte beschlossen, Volk und Ständen vorerst nur einen Aufschlag von einem Prozentpunkt für die schwer defizitäre Invalidenversicherung (IV) zu unterbreiten. Mit 15 zu 8 Stimmen ging die SGK hier auf 0,8 Prozentpunkte zurück, weil dies für die Entschuldung der IV ausreiche. Das Plenum entscheidet im März.

BVG noch in Arbeit

Noch nicht behandlungsreif sind die für die Mai-Sondersession angemeldeten Differenzen bei der 1. Revision der beruflichen Vorsorge (BVG). Mit der vom Ständerat abgelehnten Senkung der Eintrittsschwelle zur zweiten Säule und den andern Streitpunkten befasst sich zurzeit noch eine Subkommission.

Laut Bortoluzzi wurde die SGK über die Absicht des Bundesrates informiert, den Räten im Juni eine Botschaft zuzuleiten, mit der das Problem der Unterdeckung von Pensionskassen angegangen werden soll. Nach Auskunft der zuständigen Bundesämter sei die Situation in keinem Fall alarmierend, sagte Bortoluzzi.

sda/ats 21.02.2003