Bern (sda) Nach dem Scheitern der KVG-Revision im Nationalrat will der Ständerat den Karren aus dem Dreck ziehen. Seine Sozial- und Gesundheitskommision (SGK) hat Lösungen gefunden, denen alle Akteure grundsätzlich zustimmen. Das Plenum entscheidet im März.

"Wir haben den Durchbruch geschafft", sagte SGK-Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Montag im Bundeshaus. Kantone, Ärzte, Kassen und Spitäler seien bereit, die neue Vorlage trotz Differenzen im Detail mitzutragen. Der am 18. Mai zur Abstimmung gelangenden SP-Gesundheitsinitiative müsse eine Alternative gegenüberstehen.

Weg mit dem Vertragszwang

Bereinigt hat die SGK ihr neues Modell zur Abschaffung des Vertragszwangs zwischen Kassen und Leistungserbringern im ambulanten Bereich. Die Kantone sollen festlegen, wie viele Ärzte der einzelnen Sparten es auf ihrem Gebiet braucht, wobei sie auch das Angebot der Nachbarkantone berücksichtigen müssen.

Nur noch mit mindestens dieser Zahl von Ärzten muss jede im Kanton tätige Krankenkasse zusammenarbeiten. Die Verträge dauern jeweils vier Jahre und können auf 18 Monate gekündigt werden. Wer bereits auf Kosten der sozialen Krankenversicherung praktiziert, hat beim Inkrafttreten Anrecht auf einen Vertrag von vier Jahren.

Die Ärzte sind an Bord

In wirtschaftlichen Härtefällen soll der Vertrag nach der Kündigung um höchstens zwei Jahre verlängert werden können. Betagte oder chronisch Kranke dürfen auf Kosten der Grundversicherung ihren vertrauten Arzt behalten, auch wenn dieser nicht mehr unter Vertrag steht.

Laut Frick will möchte die SGK so die Zahl der Ärzte zunächst begrenzen und dann reduzieren, wovon sie sich eine Kostendämpfung verspricht. "Wir haben die Ärzteschaft an Bord geholt", sagte der Kommissionspräsident, nachdem er sich Ende Januar noch über die fehlende Kooperationsbereitschaft von dieser Seite beklagt hatte.

Gratis ab dem dritten Kind

Bei der Prämienverbilligung war die SGK schon früher auf den Nationalrat umgeschwenkt: Die maximale Prämienbelastung soll nicht fixe 8 Prozent des Einkommens ausmachen, sondern für Familien mit Kindern und für weniger gut Verdienende zwischen 2 und 12 Prozent abgestuft werden. Zusätzlich beantragt die SGK nun, die Prämie für das zweite Kind zu halbieren und ab dem dritten Kind zu streichen.

Die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung in den Kantonen sollen weiterhin für jeweils vier Jahre festgelegt werden. Die SGK will 2004 mit 2,58 Milliarden beginnen. Das sind 200 Millionen mehr als heute, aber 100 Millionen weniger als vom Rat bisher beschlossen. In den folgenden drei Jahren soll der Betrag der Kostensteigerung folgen.

Selbstbehalt als Steuerungsmittel

Neue Vorschläge macht die SGK für die Kostenbeteiligung der Patienten. Die jährliche Grundfranchise (derzeit 230 Franken) wird der Bundesrat festlegen. Den Selbstbehalt auf den darüber liegenden Kosten will die SGK auf 20 Prozent erhöhen. Weiterhin nur 10 Prozent sollen jene Patienten übernehmen müssen, die sich einer kostengünstigen Netzwerk-Versicherung (z.B. HMO) anschliessen.

In beiden Fällen wird die Landesregierung den Selbstbehalt pro Jahr frankenmässig beschränken. Laut SGK dürfte das Maximum von heute 600 auf 1200 Franken steigen.

Neue Spitalfinanzierung

Praktisch unverändert wieder aufgelegt wird die neue Spitalfinanzierung. Danach bezahlen die Kantone und die Krankenversicherer die Leistungen der Grundversicherung sowie die Investitionen künftig je zur Hälfte. Vorausgesetzt wird, dass das Spital auf der Liste des Kantons steht.

Mit 6 zu 5 Stimmen lehnte es die SGK ab, sofort zu einem monistischen System überzugehen, bei dem die Kassen einziger Kostenträger wären und von den Kantonen Zuschüsse zur Prämienverbilligung erhielten. Der Bundesrat soll dem Parlament innert fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Revision eine Vorlage unterbreiten.

sda/ats 24.02.2003