Laut Kommissionspräsident Hermann Weyeneth (SVP/BE) unterstützt die Mehrheit das Konzept, welches das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen vermindert, die Aufgaben klar zuweist, die kantonale Autonomie stärkt und die Gliedstaaten zur Kooperation anhält. Bei diesem "austarierten" Paket sei ihr Handlungsspielraum freilich eng gewesen.
Die Verfassungsreform mit dem vollen Titel "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" passierte mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das neue Finanzhaushaltgesetz mit 11 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Für die Ratsdebatte im Juni sind 32 Minderheitsanträge angemeldet.
Garantien im Sozialen
Die links-grüne Kommissionsminderheit wird beantragen, auf die vom Ständerat oppositionslos genehmigte Vorlage gar nicht erst einzutreten. Wenn der Rat anders entscheidet, will sie das Geschäft mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen lassen, den gesamten Bereich der sozialen Sicherheit auszuklammern.
Grösster Stein des Anstosses ist der Vorschlag, im Zuge der Ausgabenentflechtung Sonderschulen, Behinderteneinrichtungen und Spitex zu kantonalisieren. SP und Grüne befürchten einen Abbau der Leistungen nach dem Rückzug des Bundes. Wie schon der Ständerat begnügte sich die Kommission aber mit dem Einbau gewisser Sicherungen.
Die Kantone werden verpflichtet, die bisherigen Leistungen der IV an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime bis zum Vorliegen eigener Konzepte, mindestens aber für drei Jahre, zu übernehmen. Nach dem Antrag der Kommission müssen auch kantonale Beiträge an Bau und Betrieb überregionaler Einrichtungen gewährleistet sein. Für Spitex gelten ähnliche Garantien.
Gegen das Trittbrettfahren
Einverstanden ist die Kommission damit, dass die Kantone vermehrt zusammenarbeiten sollen. Die entsprechenden neun Aufgabengebiete - darunter Strafvollzug, Universitäten, öffentlicher Agglomerationsverkehr und Spitzenmedizin - sollen in der Verfassung aufgeführt werden, wie dies bereits der Erstrat beschlossen hat.
Widerborstige Kantone können vom Parlament gezwungen werden, sich an Zusammenarbeitsverträgen zu beteiligen. Im Interesse einer ausreichenden demokratischen Legitimation verlangt die Kommission dafür neu einen referendumspflichtigen Beschluss. Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte sie die Streichung des "Trittbrettfahrer-Artikels" ab.
Reiche Kantone nicht überfordern
Kernstück des künftigen Finanzausgleichs ist ein Ressourcenausgleich, mit dem rund 2,5 Milliarden Franken vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen in die ärmeren Kantone fliessen sollen. Dabei erhörte die Kommission den Alarmruf reicher Kantone wie Zürich, Zug und Genf, die nicht übermässig geschröpft werden möchten.
Mit 15 zu 10 Stimmen beschloss die Kommission im Einklang mit dem Bundesrat, dass das Engagement der ressourcenstarken Kantone den Bundesbeitrag nicht übersteigen darf. Der Ständerat hatte die Grenze auf drei Viertel des Bundesbeitrages angesetzt. Eine Kommissionsminderheit möchte diese Frage im Gesetz regeln.
Keine materielle Steuerharmonisierung
Dem Bundesrat folgte die Kommission auch beim Härteausgleich, der verhindern soll, dass selbst schwache Kantone anfänglich schlechter fahren. Dieser Ausgleich soll vom Parlament aufgehoben werden, wenn er nicht mehr nötig ist. Der Erstrat sah demgegenüber einen sukzessiven Abbau über 24 Jahre vor.
Keinen Erfolg hatte die links-grüne Minderheit, welche die Gelegenheit des neuen Finanzausgleichs zu einer materiellen Steuerharmonisierung nutzen wollte. Die Kommission legte dagegen mit 14 zu 9 Stimmen ihr Veto ein.
sda/ats 25.03.2003