Bern (sda) Die Kommission des Ständerates will die Option einer zweiten Gotthard-Röhre festschreiben. Mit 7 zu 4 Stimmen befürwortet sie eine Änderung des Alpenschutzarikels. Im übrigen gab sie der Avanti-Initiative weniger nach als der Nationalrat.

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Die Verkehrskommission (KVF) habe einen Gegenvorschlag geschnürt, der auch für die strikten Gegner der Initiative akzeptabel sein sollte, sagte ihr Präsident Ernst Leuenberger (SP/SO) am Freitag vor den Medien. Gleichzeitig bestehe die Hoffnung, dass die Initianten ihr Begehren zurückziehen könnten.

Alpenschutzartikel aufgeweicht

Mit dem Nationalrat und gegen den Willen des Bundesrates änderte die Mehrheit der KVF den Alpenschutzartikel so, dass dereinst eine zweite Strassentunnel-Röhre am Gotthard möglich wäre. Die Strecke zwischen Amsteg und Airolo soll vom Verbot ausgenommen werden, die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet zu erhöhen.

Eine starke Minderheit unter Peter Bieri (CVP/ZG) möchte die zweite Röhre nur in den Übergangsbestimmungen erwähnen, um die Sieger der Volksabstimmung von 1994 nicht zu offen zu provozieren. Nach Ansicht einer andern Minderheit sollte die Gotthard-Frage in einem referendumspflichtigen Beschluss separat geregelt werden.

Avanti-Strecken nicht erwähnt

Während der Nationalrat in seinem Gegenvorschlag auch den Ausbau der Autobahnen zwischen Genf und Lausanne sowie Bern und Zürich erwähnte, will die Ständeratskommission ausser Amsteg-Airolo keine Verbindung explizit aufführen. Sie entfernte sich damit von der Avanti-Initiative "für sichere und leistungsfähige Autobahnen".

Neu umschrieb die KVF das Programm, das der Bundesrat dem Parlament ein Jahr nach der Annahme der Verfassungsvorlage unterbreiten soll. Die drei Elemente sind die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes, die gezielte Behebung von Engpässen und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen.

Fonds akzeptiert

Vom Nationalrat übernahm die Ständeratskommission den Strassenbaufonds, der aus Treibstoffgeldern gespiesen werden soll. Der Fonds soll aber keine Schulden machen dürfen und auch nicht verzinst werden. Die vom Bundesrat bekämpfte Spezialkasse ist ein weiteres Zückerchen für die Automobilverbände, welche die Avanti-Initiative lanciert haben.

Der so bereinigte Gegenvorschlag wurde von der KVF mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Der Bundesbeschluss, der die Initiative zur Ablehnung und den Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt, passierte mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

sda/ats 02.05.2003