Bern (sda) Mittels einem dringlichen Bundesbeschluss sollen die überzähligen Embryonen, die eigentlich bis Ende Jahr vernichtet werden müssten, eine längere Frist erhalten. Dies schlägt die WBK vor. Zudem trug sie neuesten Erkenntnissen im Gesetz Rechnung.

Mit diesen Änderungen hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) gut zwei Drittel des Embryonenforschungsgesetzes beraten. Wie Kommissionspräsident Hans Widmer (SP/LU) am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte, folgte die Kommission im Wesentlichen dem Ständerat.

Das ursprüngliche Embryonenforschungs- wird damit zum Stammzellenforschungsgesetz. Die Forschung am menschlichen Embryo selbst soll in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Widmer bezeichnete diese Thematik als politisch umstritten und emotionsgeladen. Die Kommission habe sich mit 14 zu 6 Stimmen bei drei Enthaltungen für ein Forschungs- und gegen ein Embryonenschutzgesetz ausgesprochen.

Fristverlängerung für Vernichtung

Bei der auf Ende Jahr vorgegeben Vernichtung überzähliger Embryonen aus der Fortpflanzungsmedizin stellte sich die Kommission hinter einen Antrag, welcher eine Fristverlängerung forderte.

Um diese Verlängerung bis Ende 2003 zu erreichen, brach die Kommission den entsprechenden Artikel aus dem Gesetz und will ihn separat als dringlichen Bundesbeschluss ins Parlament bringen. Bis wann die Frist erstreckt werden soll, legte die WBK nicht fest. Einen Antrag, das ganze Gesetz im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln, lehnte die WBK ab.

In Schweizer Tiefkühlern sammelten sich aus der Fortpflanzungsmedizin gut 1000 menschliche Embryonen an. Diese müssten laut Fortpflanzungsmedizingesetz eigentlich bis Ende 2003 vernichtet werden.

Die Vernichtungsplicht soll verhindern, dass Embryonen zu anderen Zwecken als zur Fortpflanzung benutzt oder gehandelt werden.

Jungfernzeugung auch abgedeckt

Neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft trug die Kommission Rechnung, indem sie den Begriff "Parthenoten" ins Gesetz aufnahm, wie Widmer weiter sagte. Dabei handelt es sich um Eizellen, welche die Stammzelle selbst bildet - ein Akt der "Jungfernzeugung" also. Widmers Angaben zufolge entdeckte man dies erst vor kurzem.

Mit 12 zu 9 Stimmen lehnte die Kommission im weiteren eine restriktive Importregelung für menschliche Embryonen nach dem Vorbild Deutschlands ab. Damit wollte die Kommissionsminderheit eine bestehende Lücke schliessen. Der Nationalrat soll das Gesetz in der Herbstsession beraten.

sda/ats 16.05.2003