Zuvor war die WBK mit 9 zu 0 Stimmen auf die Gesetzesrevision eingetreten, wie ihr Präsident Peter Bieri (CVP/ZG) mitteilte. Die Detailberatung nimmt sie auf, sobald die Botschaft des Bundesrates zur STS-Initiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" vorliegt. Das Volksbegehren wird am 23. Juli eingereicht.
Laut Bieri betreffen Gesetzesrevision und Initiative zahlreiche gemeinsame Punkte wie Tierhaltung, Tiertransporte, Tierhandel, Tierversuche und verbotene Zuchtmethoden. Das Schächtverbot wird in beiden Fällen beibehalten. Die Initiative will es aber in der Verfassung verankern und durch ein Importverbot für Schächtfleisch ergänzen.
Das Volksbegehren sei für einen Verfassungstext zu detailliert und enthalte Forderungen, denen das Parlament kaum zustimmen werde, sagte Bieri. Es sei sinnvoll, ihm einen indirekten Gegenentwurf entgegen zu stellen und dem Volk vor der Abstimmung klar zu zeigen, was die Behörden wollten. Dies habe sich in jüngster Zeit auch bei andern Volksinitiativen bewährt.
Bieri räumte ein, dass der Beschluss der Kommission zu einer Verzögerung der Revision führe. Die Verwaltung sei aber mit ihren Argumenten bereit, und der Bundesrat werde die Botschaft "zügig" vorlegen. Im übrigen hätte die Volksinitiative ohnehin von Anfang bei den Gesetzesberatungen mitgespielt.