Mit 13 zu 8 Stimmen bestand die nationalrätliche Sozialkommission (SGK) darauf, die vorzeitige Pensionierung ab 62 Jahren mit 400 Millionen sozial abzufedern. Eine reduzierte lebenslange Rentenkürzung soll es insbesondere auch Personen mit tieferen Einkommen ermöglichen, früher in Rente zu gehen.
Nur für die Frauen?
Eine SGK-Minderheit will dem Ständerat folgen, der diese soziale Abfederung zweimal verworfen hat. Für den Fall dass die Mehrheit im Plenum unterliegt, beschloss die Kommission auf Vorschlag von Rosmarie Dormann (CVP/LU) mit 11 zu 10 Stimmen einen Eventualantrag: Der Kürzungssatz soll für Frauen während zehn halbiert werden.
Damit würde das Regime aufleben, mit dem man bereits im Rahmen der 10. AHV-Revision die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 62 auf 64 Jahre abgefedert hatte. Nach Auskunft von Kommissionspräsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) käme dies mit 315 Millionen Franken fast ebenso teuer wie der Vorschlag des Nationalrates.
Witwenrente kürzen
Bei der Witwenrente übernahm die SGK das etwas restriktivere Modell der kleinen Kammer. Dieses sieht vor, die künftig den Verwitweten mit Kindern vorbehaltene Rente sukzessive von 80 auf 60 Prozent der Altersrente zu senken und im Gegenzug die Waisenrente von 40 auf 60 Prozent zu erhöhen.
Folgt das Plenum diesem Antrag, werden bei den Witwen 250 statt bloss 120 Millionen Franken gespart. Bei der letzten Runde im Ständerat hatte Sozialminister Pascal Couchepin klar gemacht, dass das Parlament nicht gleichzeitig bei der Frühpensionierung und bei der Witwenrente gegen die Frauen entscheiden dürfe.
Alles für die Sozialwerke
Mit 14 zu 6 Stimmen hielt die SGK daran fest, dass bisherige und künftige Mehrwertsteuer-Zuschläge für die AHV und die IV vollumfänglich in die Sozialwerke fliessen sollen. Bundesrat und Ständerat wollen weiterhin dem Bund einen Anteil reservieren, damit dieser seinen Beitrag an die Sozialversicherungen leisten kann.
Bekräftigt wurde mit 14 zu 7 Stimmen auch der Nationalratsbeschluss, zur Finanzierung der AHV auch die Erträge aus den überschüssigen und nicht anderweitig verwendeten Währungsreserven der Nationalbank heranzuziehen.