Bern (sda) Die Ständeratskommission für soziale Sicherheit (SGK) lässt prüfen, wie der "Winterthur-Rentenschock" gemildert werden kann. Ohne Übergangszeit drohe die Gefahr einer Rezession, erklärte Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag vor den Medien.

Die Winterthur Versicherung hatte Ende Juni eine deutliche Verschlechterung der Konditionen im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) angekündigt. Ab 2004 verzinst der Konzern die Altersguthaben nur noch zu 2 Prozent. Der Prozentsatz, nach dem die Renten berechnet werden (Umwandlungssatz), sinkt von 7,2 auf unter 6 Prozent.

Die SGK habe die Winterthur, die zuständigen Bundesämter für Sozialversicherung (BSV) und für Privatversicherungen (BPV) sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite angehört, sagte Frick. Die Winterthur habe auf eine ungenügende Gesetzgebung reagiert, weil der heutige Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz an der Marktrealität vorbeigingen.

Keine definitive Wertung

Materiell habe die SGK nichts beschlossen, sagte Frick. Das sei der Sitzung vom 8. September vorbehalten. Doch habe sie mehrere Untersuchungsaufträge erteilt, so über die Höhe des Umwandlungssatzes und die Einführung von Übergangsfristen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) prüfe die allfällige Sistierung der Modelle für neue Pensionskassenverträge.

Die Kommission habe bewusst darauf verzichtet, das Vorgehen der Winterthur definitiv zu werten oder gar zu verurteilen, sagte Frick. Die unproblematischeren Teile der BVG-Revision (Transparenzvorschriften) könnten in der Herbstsession verabschiedet werden. Für den neuen Umwandlungssatz könne man sich durchaus etwas Zeit lassen.

Die SGK erwartet vom Bundesrat, dass er untersuchen lasse, ob sich ein 2-prozentiger Zinssatz rechtfertigen lasse oder ob nicht ein höherer Satz angebracht wäre, sagte Frick. Geprüft werden solle auch, ob die Neudefinition des Umwandlungssatzes aus der laufenden BVG-Revision abgekoppelt und erst ab 2005 in Kraft treten solle.