Bern (sda) Die Nationalratskommission will das umstrittene Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide von der Revision des Bürgerrechts abkoppeln. Die Einbürgerung der 2. und 3. Ausländergeneration soll nicht verzögert werden.

Mit 13 zu 7 Stimmen fügte sich die Staatspolitische Kommission (SPK) dem Entscheid des Ständerates, auf ein gesetzlich garantiertes Rekursrecht zu verzichten. Das Urteil des Bundesgerichts, dass Einbürgerungsabstimmungen an der Urne verfassungswidrig seien, sei rechtsgenüglich.

Kantone in Pflicht

Damit sei eine gesetzliche Verankerung der Rekursmöglichkeit nicht mehr nötig, sagte SPK-Präsident Charles-Albert Antille (FDP/VS) am Donnerstag vor den Medien in Bern. Es sei jetzt Sache der Kantone, die Vorgaben des Bundesgerichtes umzusetzen. Das neue Bürgerrecht soll in der Herbstsession verabschiedet werden.

Justizministerin Ruth Metzler, die immer für ein Rekursrecht eingetreten war, stellte sich hinter den Antrag der Kommission. Das Bundesgerichtsurteil habe eine neue Ausgangslage geschaffen. Jetzt stehe fest: "Das Beschwerderecht existiert". Gleichzeitig werde das Bürgerrechtspaket um eine strittige Frage entlastet.

Mit 11 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde in der SPK ein Antrag, eine neue Vorlage zum Beschwerderecht auszuarbeiten, die die Rechte der Kantone und Gemeinden stärken sollte. Laut Metzler gibt dieser ins Plenum getragene Minderheitsantrag die Möglichkeit, das Thema erneut und vertieft zu diskutieren und zu erläutern.

SVP will Bundesgericht korrigieren

Unzufrieden mit dem Kommissionsentscheid ist die SVP. Wie der Berner Nationalrat Rudolf Joder auf Anfrage erklärte, trägt sich seine Fraktion mit dem Gedanken, mit einer parlamentarischen Initiative das Bundesgerichtsurteil zu "korrigieren". Kantone und Gemeinden sollten in ihren Einbürgerungsverfahren autonom bleiben.

Das Diskrimierungsverbot und die Gemeindeautonomie seien in der Verfassung garantiert, sagte Joder. Dieser Konflikt müsse ausgetragen werden. Laut Justizministerin Metzler wäre es für den Bundesrat "schwierig", eine Initiative zu unterstützen, die hinter den Bundesgerichtsentscheid zurückgehen würde.

Kernpunkte der neuen Bürgerrechtsregelung sind die automatische Einbürgerung in der Schweiz geborener Kinder der dritten Ausländergeneration (jus soli). Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation sollen den roten Pass leichter erhalten können. Ihren Antrag können sie schon nach 8 statt 12 Jahren stellen.