Die Winterthur Versicherung hatte Ende Juni eine deutliche Verschlechterung der Konditionen im Pensionskassengeschaft angekündigt. Ab 2004 sollen die Altersguthaben nur noch zu 2 Prozent verzinst werden. Der Prozentsatz, nach dem die Renten berechnet werden (Umwandlungssatz), soll von 7,2 auf unter 6 Prozent sinken.
Betroffen sind die Löhne, die 75 960 Franken übersteigen. Laut dem von den Bundesämtern für Sozialversicherung (BSV) und für Privatversicherungen (BPV) gutgeheissenen Winterthurer Modell soll der Umwandlungssatz für Frauen auf 5,45 Prozent und für Männer auf 5,83 Prozent sinken.
Korrektur möglich
Wie SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) an einer Medienkonferenz mitteilte, verabschiedete die SGK mit 15 zu 6 Stimmen ein Postulat, das vom Bundesrat verlangt, den Entscheid der Bundesämter zu überprüfen. Finanzminister Kaspar Villiger habe erklärt, dass der Bundesrat den Amtsbeschluss korrigieren könne.
Im laufenden Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat sei ein Postulat die schärfste Waffe, sagte Bortoluzzi. Das Winterthurer Modell stehe im Konflikt mit dem Pensionskassengesetz (BVG). Das Risiko der Kassen dürfe nicht auf die Versicherten abgeschoben werden. Zudem verlange das Bundesgericht zum Schutz erworbener Rechte Übergangsfristen.
Mindestzinssatz offen
Einstimmig abgelehnt hat die SGK den Vorschlag der ständerätlichen Schwesterkommission, die Neudefinition des Umwandlungssatzes aus der laufenden Revision des Pensionskassengesetzes herauszunehmen, sagte Bortoluzzi. Die Nationalratskommission wolle die BVG-Revision integral in der Herbstsession bereinigen.
Die gesamte 1. BVG-Revision soll nach Auskunft Bortoluzzis auf Anfang 2005 in Kraft treten. Schon ab Frühjahr 2004 könnten die neuen Transparenzregeln für die Rechnungslegung der Kassen gelten. Über die Höhe des BVG-Mindestzinssatzes für die Altersguthaben wurde in der SGK nicht diskutiert. Der Bundesrat dürfte am nächsten Mittwoch darüber entscheiden.