Bern (sda) Für das neue Ausländergesetz zeichnet sich eine Monsterdebatte ab. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat die Vorlage mit 10 zu 8 Stimmen angenommen. Über 50 Minderheitsanträge sind angemeldet.

Wie SPK-Präsident Charles-Albert Antille (FDP/VS) am Montag vor den Medien darlegte, ist eine mehrtägige Debatte absehbar. Es liegen mehrere Anträge auf Nichteintreten oder Rückweisung vor. Möglicherweise müsse eine Sondersession anberaumt werden, in der auch die Asylgesetzrevision behandelt werden könnte.

Landarbeiter aus der Ost-EU

Umstrittendste Punkte dürften die Einführung eines neuen "Saisonnierstatuts" für Landwirtschaft und Tourismus und die vorgesehene Regelung für die "Sans papiers" sein, die sich seit mehr als vier Jahren rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, sein. Hier sieht die SPK eine Härtefallregelung vor.

Die SGK folgte dem Grundsatz des Bundesrates, dass aus Staaten ausserhalb der heutigen EU nur noch Führungskräfte und Spezialisten rekrutiert werden dürfen. Mit 15 zu 7 Stimmen beschloss sie, dass aus den zehn neuen EU-Ländern auch Landarbeiter für ein halbes Jahr (ohne Familiennachzug) angeworben werden dürfen.

Mit 10 zu 6 Stimmen votierte die SGK für die Möglichkeit, dass die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung vom Besuch eines Integrationskurses abhängig gemacht wird. Von einer anerkannten Organisation vermittelte Au-Pair-Angestellten soll ein Weiterbildungsaufenthalt ermöglicht werden.

Für "Sans papiers"

Mit 18 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen empfiehlt die SGK, dass "Sans papiers" nach vier Jahren den Anspruch erhalten, dass ihre Bewilligungsgesuche vertieft geprüft werden. Kriterien sind die Integration, die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkaeit einer Rückkehr ins Heimatland.

Opfer ehelicher Gewalt sollen nach ihrer Scheidung leichter eine Aufenthaltbewilligung erhalten. Die Alterslimite für den Anspruch auf eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung bleibt bei 18 Jahren. Kinder ab 14 Jahren müssen bereits innert einem Jahr nachgezogen werden.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschloss die SGK mit 16 zu 6 Stimmmen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Sorgfaltspflichten zwei Mal verletzen, für ein bis fünf Jahre von der Vergabe öffentlicher Auftrge ausgeschlossen werden. Weiter stimmte die Kommmission Bestimmungen gegen Scheinehen zu.