Bern (sda) Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) hat das Transplantationsgesetz einstimmig verabschiedet. Es setzt die 1999 von Volk und Ständen angenommene Verfassungsbestimmung um und will Missbräuchen vorbeugen.

Wie SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) am Freitag mitteilte, tat sich die Kommission mit dem Gesetz schwer. Es handle sich um eine schwierige Materie, die ethische, medizinische und gesellschaftliche Fragen aufwerfe, die nicht parteipolitisch zu lösen seien.

Das Gesetz will die empfangende wie die spendende Person schützen. Es regelt den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs und verbietet den Handel. Die SGK lehnte ein Verbot der Xenotransplantation - die Übertragung tierischer Organe auf den Menschen - ab.

Bei der Entnahme von Herzen, Lebern, Nieren, Lungen und anderen Organen wird die so genannte erweiterte Zustimmungslösung vorgesehen. Einem verstorbenen Menschen dürfen nur dann Organe entnommen werden, wenn er dies vor seinem Tod so bestimmt hat oder wenn die nächsten Angehörigen ihr Einverständnis gegeben haben.

Register der Spendewilligen

Die SGK votierte laut Bortoluzzi für einen strengeren Schutz urteilsunfähiger Personen. Für Lebendspenderinnen und -spender soll der Versicherungsschutz verbessert werden. Die spendewilligen Personen werden aber nicht privilegiert. Sie sollen in ein eigenes Register aufgenommen werden.

Nach Beschluss der SGK werden auf den Wartelisten für Transplantationen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bevorzugt. Der Bundesrat kann allerdings Ausnahmen bestimmen. Transplantationen sollen während 20 statt nur 10 Jahre dokumentiert bleiben.