Bern (sda) Der Staat soll die Kinderprämien in der Krankenversicherung nicht mit der Giesskanne verbilligen. Mit knappem Mehr hat die Einigungskonferenz in diesem zentralen Streitpunkt dem Ständerat Recht gegeben

Der Ständerat und der Nationalrat entscheiden am Dienstag bzw. am Mittwoch, ob sie den Anträgen der Einigungskonferenz folgen wollen. Das Schicksal der KVG-Revision bleibt in der Schwebe: Übersteht die Vorlage die Schlussabstimmung, kann sie noch immer am Referendum scheitern, das die Ärzte bereits angekündigt haben.

Keine Giesskanne

Nach dem Willen des Nationalrates sollte der Staat die KVG-Prämie für das zweite Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind gänzlich übernehmen. Mit 12 zu 10 Stimmen schloss sich die von Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ) präsidierte Einigungskonferenz nun aber der kleinen Kammer an, die davon nichts wissen wollte.

Mit dem gleichen Resultat verwarf die Einigungskonferenz laut Frick auch einen Vermittlungsvorschlag. Dieser sah die hälftige bzw. gänzliche Übernahme der Kinderprämie nur für Reineinkommen bis zum Fünffachen einer maximalen einfachen AHV-Rente vor, das heisst bis 126 200 Franken.

Bundesrat entscheidet beim Selbstbehalt

Eine neue Lösung fand die Einigungskonferenz beim Selbstbehalt. Der Selbstbehalt soll grundsätzlich weiterhin 10 Prozent der über die Franchise hinausgehenden Kosten betragen. Für Patienten, die sich keiner Netzwerk- oder andern kostengünstigen Versicherungsform angeschlossen haben, kann der Bundesrat ihn auf maximal 20 Prozent erhöhen.

Der Ständerat hatte den Selbstbehalt von 20 Prozent für die herkömmlich Versicherten zwingend im Gesetz festschreiben wollen, während der Nationalrat auf 10 Prozent für alle Versicherten bestand. Im übrigen schlägt die Einigungskonferenz vor, dass alle Kassen Versicherungen mit Budgetverantwortung anbieten müssen.

In einem weiteren Punkt konnte sich der Nationalrat durchsetzen: Mit 15 zu 5 Stimmen beantragt die Einigungskonferenz, unter die kassenpflichtigen Leistungen auch den Aufenthalt in einem Geburtshaus aufzunehmen. Vom Ständerat übernahm sie unter anderem die Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung im Spital.

Keine Rücksicht auf Haushaltslage

Bei den Bundesbeiträgen an die Kantone zur gezielten Prämienverbilligung für wirtschaftlich Schwächere verzichtete die Einigungskonferenz im Sinne des Nationalrates darauf, dass die Finanzlage des Bundes und der Kantone berücksichtigt werden muss. Die Beiträge sollen der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung folgen.

Laut Frick gibt es dafür "eine erzieherische und eine soziale Begründung": Die Rechte will den Staat für die von ihm mitverursachten Kostensteigerungen in die Pflicht nehmen, die Linke auf jeden Fall sicherstellen, dass die Bundesbeiträge mit dem Anstieg der Kosten Schritt halten.

Zaghafte Schritte

Die Einigungskonferenz habe für alle Streitpunkte Lösungen gefunden, sagte Frick. Die Parteien müssten aber noch darüber befinden, ob sie hinter der Revision stehen könnten. Für ihn bringe die Vorlage mit der neuen Spitalfinanzierung, der Lockerung des Vertragszwangs, der Förderung der Netzwerke und der verfeinerten Prämienverbilligung "zaghafte Schritte in die richtige Richtung".

Ein Scheitern im Parlament oder vor dem Volk wäre fatal, sagte Frick. Dringende Reformen müssten dann mit Notrecht durchgeführt werden, was "nicht gut" sei. Die vorliegende KVG-Revision sei deshalb "ein Testlauf dafür, ob im Gesundheitswesen grössere Schritte oder Gesamtwerke noch möglich sind".