Bern (sda) Notleidende Pensionskassen dürfen den Mindestzinssatz  für Altersguthaben von heute 2,25 Prozent nicht unterschreiten. Die  nationalrätliche Sozialkommission (SGK) hat sich mit 13 zu 8  Stimmen gegen den Ständerat gestellt.

Bern (sda) Notleidende Pensionskassen dürfen den Mindestzinssatz für Altersguthaben von heute 2,25 Prozent nicht unterschreiten. Die nationalrätliche Sozialkommission (SGK) hat sich mit 13 zu 8 Stimmen gegen den Ständerat gestellt.

Wie Präsidentin Christine Goll (SP/ZH) am Freitag vor den Medien erklärte, hat die SGK die Vorlage des Ständerates «substanziell» zu Gunsten der Versicherten verbessert. Die vor einem Jahr herrschende Aufregung um die Unterdeckung der Pensionskassen habe sich gelegt: «Die Hysterie ist vorbei.»

Unbestritten war in der SGK, dass von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beträge zur Sanierung von Pensionskassen erhoben werden dürfen. Auch Rentnerinnen und Rentner sollen ein Opfer bringen müssen. Allerdings bleibt die vertraglich abgemachte Höhe der Rente bei deren Entstehung gewährleistet. Rückforderungen sind ausgeschlossen.

Die BVG-Revision erlaubt es, vom Prinzip der Volldeckung der Renten unter strengen Bedingungen abzuweichen. Die obliatorische Vorsorge bleibt aber unangetastet. Die Unterschreitung des Mindestzinssatzes für die Zweite Säule würde auf längere Frist die Verfassung verletzen, sagte Thérèse Meyer (CVP/FR).

Laut SGK-Antrag sollen die Versicherten über das Ausmass und die Ursachen einer Unterdeckung informiert werden müssen. Geprüft werden soll bei Sanierungen auch eine Mitsprachemöglichkeit der Rentnerinnen und Rentner. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung. Sie kommt in der Frühjahrssession in den Nationalrat.