Bern (sda) Der Vertragszwang zwischen Krankenkassen und Ärzten kann im Sommer 2005 noch nicht fallen. Nach der Kommission des Ständerates hat auch jene des Nationalrates den Elan des Bundesrates beim Neuanlauf zur KVG-Revision gebremst.

Nach dem Willen des Bundesrates hätten beide Räte alle vier Botschaften eines ersten Revisionspakets bereits in der kommenden Herbstsession behandeln sollen. Dieser Zeitplan sei nicht einzuhalten, sagte Christine Goll (SP/ZH) als Präsidentin der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) am Freitag vor den Medien.

Laut Goll wurde die Abschaffung des Vertragszwangs zusammen mit der erhöhten Kostenbeteiligung der Patienten vom ersten ins zweite Revisionspaket verschoben, das noch in der Vernehmlassung ist. Sie kann dort gleichzeitig mit den Vorschlägen zur Förderung der Managed-care-Modelle und der neuen Spitalfinanzierung behandelt werden.

Damit steht fest, dass die Vertragsfreiheit auf Anfang Juli 2005 noch nicht eingeführt werden kann, wenn der auf drei Jahre befristete Ärzte-Zulassungsstopp fällt. Bundesrat Pascal Couchepin hat bereits angekündigt, dass der Zulassungsstopp bis zum Inkrafttreten des neuen Regimes verlängert werden soll.

Definitive Entscheide zum ersten Revisionspaket fällt die Kommission im übrigen erst nach der Sommerpause. Sie hat diverse Zusatzberichte verlangt. So unter anderem zur Verbilligung der KVG- Prämien: Hier wird nach einer Lösung gesucht, die dem Widerstand der Kantone gegen ein gesamtschweizerisches «Sozialziel» entgegenkommt.