Bern (sda) Der Bund soll Errichtung und Betrieb neuer Naturpärke finanziell unterstützen können. Die jährlich 10 Millionen Franken müssen innerhalb des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) kompensiert werden.

In seiner vom Parlament erzwungenen Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) hatte der Bundesrat auf eine Mitfinanzierung neuer Naturpärke verzichten wollen. Die einstimmige Umweltkommission (UREK) des Ständerates will dies korrigieren, wie Präsident Rolf Büttiker (FDP/SO) am Montag mitteilte.

In ihrem Finanzierungsartikel sieht die UREK vor, dass der Bund den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Naturpärken gewähren kann. Vorausgesetzt wird, dass die zumutbare Selbsthilfe nicht ausreicht.

Ausgehend von der Annahme, dass zwei neue Nationalpärke, zehn regionale Naturpärke und drei Naturerlebnispärke entstehen, rechnet die UREK mit Kosten für den Bund ab 2011 von 10 Millionen pro Jahr. Über die Programmvereinbarungen könne sichergestellt werden, dass dieses Kostendach nicht überschritten werde, sagte Büttiker.

Das Geld soll innerhalb der 52 Millionen umfassenden BUWAL-Rubrik Natur- und Landschaftsschutz freigemacht werden. Büttiker sieht Spielraum vor allem beim Beratungs- und Kontrollaufwand für die Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung nach dem Motto "mehr Umweltschutz - weniger Papier".

Ohne Bundeshilfe kämen neue Naturpärke nicht zu Stande, sagte Büttiker. Der Bundesrat hatte vor Jahresfrist die Vorlage aus der Legislaturplanung gestrichen. Er wollte in Zeiten des Sparens und des Aufgabenverzichts keine neue Staatsaufgabe mit jährlich wiederkehrenden Kosten übernehmen.