Bern (sda) Die Vergütungen für Verwaltungsräte und Direktoren börsenkotierter Unternehmen sollen teilweise offengelegt werden. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates ist bei der Revision des Obligationenrechts (OR) weitgehend dem Nationalrat gefolgt.

Im Anhang zum Geschäftsbericht anzugeben sind die Gesamtsumme der Zahlungen an die Geschäftsleitung und zusätzlich der Betrag für das höchstbezahlte Geschäftsleitungsmitglied. Mit 6 zu 2 Stimmen ablehnt wurde nach Auskunft von WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) ein Antrag von links, es seien alle Bezüge individuell anzugeben.

Bei den Verwaltungs- und Beiräten müssen sowohl die Gesamtsumme wie auch die einzelnen Bezüge bekanntgegeben werden. Mit 7 zu 3 Stimmen lehnte die WAK es ab, dass die Generalversammlung die VR-Honorare festlegen soll. Mit 6 zu 4 Stimmen verworfen wurde auch der Antrag, Statutenbestimmungen sollten festlegen, wie die Vergütungen zu gestalten sind.

Regeln aufgestellt hat die WAK auch für frühere Mitglieder von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungen und Beiräten. Deren Bezüge sind offenzulegen, sofern sie in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Gesellschaftsorgan stehen oder nicht marktüblich sind. Dies gilt beispielsweise für ein ausgetretenes VR-Mitglied, das einen Auftrag der Firma übernimmt.

Die Bezüge von Personen, die Verwaltungsräten nahe stehen, müssen dann publiziert werden, wenn sie nicht marktüblich sind. Die WAK denkt etwa an einen Mitarbeiter, dessen Lebenspartner im Verwaltungsrat sitzt. Die Offenlegung ist nicht nötig, wenn dieser Mitarbeiter normal wie alle andern auf der selben Stufe entlöhnt wird.