Bern (sda) Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) mischt sich in die Asylrechtsrevision ein. Sie empfiehlt, die Einführung einer Beugehaft für Renitente zu überdenken und die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden zu Beginn des Verfahrens einzuschränken.

In einem am Dienstag präsentierten, einstimmig verabschiedeten Bericht zieht die GPK ihre Schlüsse aus der Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, mit der sie die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt hatte. Sie richtet Empfehlungen an die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte und an den Bundesrat.

Vollzug vereinheitlichen

Die PVK hatte festgestellt, dass die Kantone die 1995 nach einer Referendumsabstimmung eingeführten Zwangsmassnahmen mit Ausschaffungshaft und Rayonverbot höchst unterschiedlich handhaben. Die GPK ist der Ansicht, dass nach der zehnjährigen Experimentierphase nun eine Harmonisierungsphase folgen sollte.

Sie fordert den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen für einen einheitlicheren und effizienteren Vollzug zu sorgen. Die vielversprechendsten Massnahmen zur Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländern sollten von allen Kantonen übernommen werden.

Der heutige Vollzugsföderalismus sei problematisch, sagten Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und Jean-Paul Glasson (FDP/FR). Es sei nicht akzeptabel, dass Asylsuchende je nach Kanton ungleich behandelt würden. Die Koordination und Kooperation von Bund und Kantonen müsse institutionalisiert werden.

Haftformen überprüfen

In den meisten Fällen entscheidet sich laut PVK in den ersten Monaten, ob ein Inhaftierter sich zur Mithilfe bei der Identitätsfindung und bei der Papierbeschaffung und zur Ausreise entschliesst. Es sei fraglich, ob eine Verlängerung der Ausschaffungshaft eine grössere Rückkehrbereitschaft bewirke.

Sinn und Zweck der Ausschaffungshaft sei es, die zwangsweise Ausschaffung sicherzustellen und nicht den Ausländer durch eine Beugehaft dazu anzuhalten, freiwillig auszureisen, zitiert die GPK das Bundesgericht. Die heutige Maximaldauer von 9 Monaten, die der Ständerat verdoppelt hat, sei für diesen Haftzweck ausreichend.

Die GPK empfiehlt den SPK, die verschiedenen Haftformen auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nochmals zu überprüfen. Sollten die SPK eine "Durchsetzungshaft" zur Erzwingung der Kooperation zur Ausreise einführen wollen, müsste dies im Gesetz explizit gesagt werden, sagte Meier-Schatz.

Mehr Rayonverbote

Die GPK übernimmt die Anregung der PVK, zur Verminderung der Delinquenz von Asylsuchenden das Rayonverbot als Alternative zur Haft auszuweiten. Die SPK sollten die Einführung von beschränkten Ein- oder Ausgrenzungen für Asylsuchende während der ersten 3 bis 6 Monate des Asylverfahrens prüfen.

Damit würde der Asylbewerberstatus für mobile Delinquente weniger attraktiv, ohne dass motivierte und schutzsuchende Asylbewerber benachteiligt werden, meint die GPK. Während der ersten 3 bis 6 Monaten könnten Asylsuchende zudem zur Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen verpflichtet werden.

Datenlage verbessern

Weiter empfiehlt die GPK dem Bundesrat, bei den Kantonen für vergleichbare Daten über den Wegweisungs- und Rückführungsvollzug zu sorgen und die Ausschreibungspraxis im Fahndungsregister zu vereinheitlichen. Die Kantone sollen angehalten werden, eine umfassende Vollkostenrechnung für den Gesetzesvollzug aufzustellen.

Zudem sollten die Kantone das Bundesamt für Migration (BFM) regelmässig über sämtliche Inhaftierungen und Entlassungen aus der Ausschaffungshaft informieren. Der Bundesrat muss bis Ende Februar 2006 zu den Empfehlungen und Feststellungen der GPK Stellung nahmen.

Anhang:Bericht der Kommission.