Diese Änderung des Bürgerrechtsgesetzes schlägt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates einstimmig vor, wie Hansheiri Inderkum (CVP/UR) am Mittwoch bekanntgab. Sie hatte sich auf Grund einer Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) vorgenommen, zwei Bundesgerichtsurteile umzusetzen.
Demokratie und Rechtsstaat versöhnen
Das Bundesgericht hatte einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Emmen LU kassiert. Mit einem zweiten Urteil qualifizierte es in einem die Stadt Zürich betreffenden Fall Urnenabstimmungen bei Einbürgerungsentscheiden als verfassungswidrig.
Der Ständerat ist der Ansicht, dass politisch umstrittene Rechtsfragen nicht allein durch eine Verfassungsauslegung des Bundesgerichtes, sondern durch den Gesetzgeber geklärt werden müssen. Die in einigen Kantonen verankerte Einbürgerungsdemokratie soll mit den Anforderungen des Rechtsstaates versöhnt werden.
Wegen der vielerorts üblichen Gemeindeabstimmungen über Einbürgerungen unterbreitet die SPK eine Lösung, welche die Organisation der Einbürgerungsverfahren den Kantonen zuweist, die Begründungspflicht für ablehnende Entscheide festschreibt und ein Beschwerderecht gegen ablehnende Entscheide verankert.
Fakultatives Referendum
Welches Organ einbürgert und wie eine Begründung beizubringen ist, lässt der Gesetzesentwurf bewusst offen. Er sieht einzig vor, dass ein Einbürgerungsgesuch den Stimmberechtigten nur dann zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung oder an der Urne unterbreitet werden darf, wenn seine Ablehnung vorgängig beantragt und begründet wird.
Die Kantone haben daher sicherzustellen, dass den Stimmberechtigten bereits im Zeitpunkt der Stimmabgabe die Gründe einer allfälligen Ablehnung bekannt sind. Sind diese Voraussetzungen gegeben, soll über ein fakultatives Referendum auch an der Urne abgestimmt werden können.
Zusammen mit der nötigen Anzahl Unterschriften muss eine Begründung eingereicht werden, welche den Stimmberechtigten zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt werden muss. Nicht zulässig ist dagegen ein obligatorisches Referendum, weil dieses zu einem Ablehnungsentscheid ohne Begründung führen könnte.
Volksinitiative im Hintergrund
Die Kantone müssen Gerichtsbehörden einsetzen, die als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen. Schliesslich werden sie verpflichtet, die Privatsphäre der Einbürgerungswilligen zu schützen.
Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes soll in der Wintersession ins Plenum kommen. Der Nationalrat hat auf einen eigenen Anlauf für ein neues Einbürgerungsverfahren verzichtet. Noch bis zum 18. November läuft die Sammelfrist für die SVP-Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen", die kein Beschwerderecht vorsieht.
Sollte die Initiative zu Stande kommen, könnte die Vorlage des Ständerates als indirekter Gegenvorschlag taugen, sagte Inderkum. Dieser schaffe Rechtssicherheit, beachte das Willkürverbot und erlaube es, die vielfältigen Einbürgerungstraditionen weiterzupflegen.