Die 5. IV-Revision will den Zugang zur IV-Rente erschweren und dafür Früherkennung und Wiedereingliederung verstärken. Um das defizitäre Sozialwerk zu sanieren, sieht sie neben Einsparungen auch eine Erhöhung der Beiträge von 1,4 auf 1,5 Lohnprozente und einen Zuschlag von 0,8 Prozentpunkten auf der Mehrwertsteuer vor.
Rund 30 Minderheitsanträge
Schon früh hatte sich die SGK entschlossen, die separat beantragte MWST-Erhöhung später zu behandeln. Gleich verfuhr sie nun auch mit der Beitragserhöhung, wie ihr Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag vor den Medien mitteilte. Oppositionlos strich sie zudem die Senkung des Bundesbeitrags an die IV.
Nach Ansicht der SGK muss das Parlament die finanziellen Auswirkungen der materiellen Revision kennen, bevor über Mehreinnahmen entschieden wird. Anders sehen dies die Sozialdemokraten, für welche die Sanierung der mit über 6 Milliarden verschuldeten IV ein Ganzes ist.
Mit ihrem vorläufigen Nein protestierte die Linke laut Stéphane Rossini (SP/VS) auch dagegen, dass die Gesetzesrevision zu viel Druck auf die Behinderten und zu wenig Druck auf die Arbeitgeber ausübe. Von ihr stammt denn auch ein Grossteil der rund 30 für die Debatte in der Märzsession verbliebenen Minderheitsanträge.
Auf Bundesratskurs
Nach Auskunft ihres Präsidenten hielt sich die SGK in der Detailberatung weitgehend an den Kurs des Bundesrates. Folgt ihr das Plenum, kann die IV per Saldo rund 300 Millionen jährlich sparen. Etwa 300 Millionen könnte die noch ausgeklammerte Beitragserhöhung bringen, über 2 Milliarden längerfristig der MWST-Zuschlag.
Unter anderem beschloss die Kommission, die bisher noch nie zu Stande gekommenen Pilotprojekte zur Beschäftigung Behinderter zusätzlich zu erleichtern. Anträge für Quotenregelungen wurden klar abgelehnt, doch liess die Kommission in den Übergangsbestimmungen ein Tür dazu offen.
Deutlich lehnte die SGK den Vorschlag ab, die Kinderrente von heute 40 auf 20 Prozent der Invalidenrente zu kürzen. Mit einer neuen Bestimmung gegen Überversicherung will sie aber verhindern, dass bei Kinderreichtum die Rente höher ausfällt, als wenn weitergearbeitet würde.
Neues auch in der Arbeitslosenversicherung
Neu baute die Kommission in die IV-Vorlage eine Änderung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein. Danach sollen Behinderte an Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen auch dann teilnehmen können, wenn sie ausgesteuert sind oder die Beitragsbedingungen nicht erfüllen. Die Kosten sollen zu 80 Prozent die ALV und zu 20 Prozent die Kantone tragen.