Mit dem Ja zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" im Februar 2004 verknurrte der Souverän das Parlament zu einer heiklen Aufgabe: Das Begehren muss so umgesetzt werden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) respektiert ist.
Nach Ansicht der RK ist dies Bundesrat und Ständerat gelungen, obschon sich die Gesetzesvorlage nicht voll mit der Initiative deckt. Eine Minderheit wollte aber auf die Gesetzesänderung verzichten und den Vollzug dem "Richterrecht" überlassen. "Der Gesetzgeber kann sich hier nicht drücken", sagte RK-Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH).
Laut Vischer war das Eintreten "die entscheidende Frage". Die Kommission wird nun an einer ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung durchführen.