Bern (sda) Die Preise kassenpflichtiger Medikamente sollen künftig alle drei Jahre überprüft und mit dem Ausland verglichen werden. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates ist bei der KVG-Revision weitgehend Bundesrat und Ständerat gefolgt.

Die Vorlage betreffend die Medikamentenpreise 04.062 wurde von der SGK mit 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, wie Kommissionspräsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag den Medien mitteilte. Mit Hilfe der Verwaltung sei es gelungen, den Erlass übersichtlicher und schlanker zu gestalten.

Neben der regelmässigen Preisüberprüfung aller Medikamente sieht die Revision vor, dass bei Indikationserweiterungen eine Überprüfung sofort und nicht erst nach sieben Jahren stattfindet. Medikamente, die den Kriterien der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit nicht mehr genügen, müssen von der Spezialitätenliste gestrichen werden.

Bei gleicher Eignung für die Patienten sind preisgünstige Arneimittel zu verordnen und abzugeben. Dies gilt auch für Medikamente, die unter ihrer Wirkstoffbezeichnung verschrieben werden. Laut Triponez wollen Bundesrat und Parlament damit die Nachahmerprodukte (Generika) fördern.

Verglichen werden sollen die Medikamentenpreise weiterhin mit jenen "wirtschaftlich vergleichbarer" Länder. Laut Verordnung sind dies sieben Länder: Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien sowie - wenn ein Arzneimittel in diesen Ländern nicht verfügbar ist - Frankreich, Italien und Österreich.

Die Vorlage ist bereit für die Behandlung in der Dezembersession.