Bern (sda) Die Aufhebung der Lex Koller (07.052 ) ist noch nicht spruchreif. Die Raumplanungskommission (UREK) des Nationalrates beantragt Rückweisung, weil sie griffigere Massnahmen gegen die Bodenspekulation und einen überbordenden Zweitwohnungsbau will.

Mit dem Bundesrat ist die UREK grundsätzlich der Ansicht, dass es die Lex Koller zur Einschränkung des Grundstückerwerbs durch Ausländer nicht mehr braucht. Die Problematik des Zweitwohnungsbaus habe mit der Nationalität nichts zu tun, sagte UREK-Präsidentin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) am Dienstag vor den Medien.

Laut Marty Kälin blieb in der Kommission aber die Frage umstritten, was die Abschaffung der Lex Koller tatsächlich bewirken wird, etwa bei den Mieten. Mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die UREK deshalb, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie will verhindern, dass der Schweizer Boden zum Spekulationsobjekt wird.

Mindestwohnsitzdauer?

Der Bundesrat soll insbesondere die Einführung einer Mindestwohnsitzdauer als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum prüfen. Sodann erwartet die UREK Varianten von Massnahmen, mit denen das Problem des Zweitwohnungsbaus ("kalte Betten") vor allem in Tourismusgebieten gelöst werden kann.

Geprüft werden soll die neue Vorlage zusammen mit den Tandem-Initiativen des Umweltschützers Franz Weber "Rettet den Schweizer Boden". Für diese Begehren, die sich gegen den "masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" und gegen den "uferlosen Bau von Zweitwohnungen" richten, läuft noch bis zum 20. Dezember die Sammelfrist.

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die UREK, auch die vom Bundesrat als flankierende Massnahme (07.062 ) vorgeschlagene Änderung des Raumplanungsgesetzes zurückzuweisen. Der Mehrheit genügt es nicht, dass die Kantone über die Richtplanung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherstellen sollen.

Minderheit für liberale Lösung

Die Vorlage soll nun so überarbeitet werden, dass die flankierenden Massnahmen die unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Dabei soll der Bundesrat die Konsequenzen für Kantone und Gemeinden ausweisen und an der heutigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Raumplanung grundsätzlich festhalten.

Die Minderheit plädiert laut Marty Kälin für eine liberale Lösung. Ihrer Ansicht nach darf die Aufhebung der Lex Koller nicht zum Anlass für neue Vorschriften und Zuständigkeiten in der Raumplanung genommen werden. Ein regionales Problem wie der Zweitwohnungbau müsse auch regional gelöst werden.