Das KFG setzt den 2000 in die Bundesverfassung aufgenommenen Kulturartikel um, nach dem der Bund die kulturpolitischen Aktivitäten der Kantone unterstützt. Es bringt insbesondere eine klare Aufgabenteilung zwischen den Akteuren des Bundes und der Förderstiftung Pro Helvetia.
Gegenüber dem Bundesrat brachte die WBK - neben der Zusammenführung zu einem einzigen Gesetz - einige Korrekturen an. Unter anderem hielt sie fest, dass der Bund ausdrücklich auch den Zugang zur "Volkskultur" ermöglichen und erleichtern soll. Neu wird zudem die Schaffung eines Kulturrates vorgeschlagen.
Die Pro Helvetia soll nach dem Willen der Kommission in ihrer Autonomie zusätzlich gestärkt werden. Der (verkleinerte) Stiftungsrat soll den Direktor ernennen und die strategischen Ziele festlegen. Über die Finanzierung könnten Bundesrat und Parlament noch immer Einfluss nehmen, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) vor den Medien.
Zur Finanzierung der Kulturförderung wird der Bundesrat den Räten künftig alle vier Jahre eine Botschaft mit den Schwerpunkten des Bundesamtes für Kulturförderung (BAK), der Pro Helvetia und des künftigen Nationalmuseums unterbreiten.
22. August 2008