- 05.309 s Kantonale Initative. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
  Beschluss der UREK-S vom 16. Oktober 2008
- Steigende Strompreise Ständeratskommission will Aufsicht stärken
- Teuerungsausgleich beim Wasserzins Ständeratskommission heisst Gesetzesänderung gut
 

05.309 s Kantonale Initative. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Beschluss der UREK-S vom 16. Oktober 2008

Zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes sollen für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden. Als Instrument dazu wird das Bonus-Modell vorgeschlagen. Dieses wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer des Bundes finanziert.

Am 30. November 2005 reichte der Kanton Bern eine Standesinitiative (05.309) ein. Sie verlangt eine Differenzierung der Automobilsteuer aufgrund von Umwelt- und Energieeffizienzkriterien. Nachdem die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates der Standesinitiative am 2. Mai 2006 einstimmig Folge gegeben hat, hat sich die Schwesterkommission des Nationalrates am 5. September 2006 dem Entscheid angeschlossen.

Das Anliegen der Standesinitiative wird auf Gesetzesstufe im Automobilsteuergesetz umgesetzt. Nach dem vorliegenden Vorentwurf soll bei der erstmaligen Zulassung eines besonders energieeffizienten und emissionsarmen Automobils ein Bonus ausgerichtet werden. Die finanziellen Mittel für die Bonuszahlungen stammen aus den Mehreinnahmen, die durch eine Erhöhung des Steuersatzes von heute 4 auf neu 8 Prozent erzielt werden. Das Bonus-Modell ist somit haushaltneutral. Als Kriterium für die Definition der zu fördernden Automobile bietet sich die zu entwickelnde Umweltetikette an. Der Bonus setzt sich aus zwei unabhängigen Teilen zusammen: Der Effizienz-Bonus wird dann ausbezahlt, wenn das Fahrzeug der Energieeffizienzkategorie A oder B angehört. Anspruch auf den Umwelt-Bonus besteht dann, wenn die Umweltbelastung des Fahrzeugs unterhalb einer bestimmten Limite liegt. Der volle Bonus wird fällig, wenn das Fahrzeug in der Kategorie A ist und das Umweltkriterium erfüllt. Daneben gibt es vier weitere Kombinationsmöglichkeiten, welche zum Bezug reduzierter Boni berechtigen.

Die Abklärungen zur Wirkung eines solchen Modells zeigen, dass die CO2-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr längerfristig um durchschnittlich 200 000 Tonnen pro Jahr reduziert werden können. Die Massnahmeneffizienz liegt im Bereich von 21 Franken pro vermiedene Tonne CO2. Nicht in diesen Kosten enthalten sind die Treibstoffeinsparungen von insgesamt rund 160 Millionen Franken jährlich. Der Marktanteil der besten Energieeffizienzkategorien kann durch den Bonus um rund 7.5 Prozentpunkte gesteigert werden. Dies entspricht einem massnahmeninduzierten Mehrverkauf von durchschnittlich rund 15 000 A-Fahrzeugen und 5 500 B-Fahrzeugen pro Jahr. Darüber hinaus könnte diese Massnahme auch einen Umdenkprozess in der Bevölkerung auslösen.

 

Steigende Strompreise Ständeratskommission will Aufsicht stärken (08.3749 )

Bern (sda) Die Energiekommission (UREK) des Ständerates will die Aufsicht über den Elektrizitätsmarkt stärken. Mit einer Motion verlangt sie eine Änderung der Stromversorgungsverordnung, um einen "Preisschock" am 1. Januar 2009 zu verhindern.

Von der Liberalisierung des Strommarktes habe sich die Kundschaft tiefere Preise erwartet, sagte UREK-Präsident Filippo Lombardi (CVP/TI) am Freitag vor den Medien in Bern. Es sei anders gekommen. Der "Aufschrei im Lande" sei gross, die Politik gefordert, die "übertriebenen" Tariferhöhungen zu begrenzen.

Energieminister Moritz Leuenberger habe die Entscheidungsträger der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft auf den 24. Oktober zu einem Runden Tisch über die angekündigten Strompreiserhöhungen eingeladen, sagte Lombardi. Ziel sei es, den Handlungsspielraum der Stromunternehmen bei der Preisgestaltung zu erörtern.

Die Elektrizitätsunternehmen, die zu rund 85 Prozent im Besitz der Kantone und Gemeinden seien, könnten durchaus die Strompreise kontrollieren, sagte Lombardi. Ein generelles Einfrieren der Tarife sei zwar nicht möglich, freiwillige Schritte der Strombranche zur Preisstabilisierung seien aber durchaus denkbar.

Es sei nicht machbar, das verabschiedete Stromversorgungsgesetz im Dringlichkeitsverfahren auf Anfang 2009 zu revidieren, sagte Lombardi. Die UREK werde am 6. November ein Postulat verabschieden, das der von Alt-Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI) präsidierten Elektrizitätskomission (ElCom) mehr Kompetenzen geben soll.

Das Personal der Aufsichtsbehörde soll von 18 auf 28 Vollzeitstellen aufgestockt werden, sagte Lombardi. Erhöhungen der Netznutzungstarife sollten künftig vorgängig von der Kommission geprüft werden, die wie die Kartellkommission funktionieren sollte.



Teuerungsausgleich beim Wasserzins Ständeratskommission heisst Gesetzesänderung gut (08.445 )

Bern (sda) Die Kantone sollen für die Nutzung der Wasserkraft mehr verlangen dürfen. Die Umwelt- und Energiekommission (UREK) des Ständerates schlägt mit einer parlamentarischen Initiative vor, die gesetzliche Obergrenze des Wasserzinses zu erhöhen.

Gemäss UREK soll der heute auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung begrenzte Wasserzins von 2010 bis 2014 jährlich maximal 100 Franken und dann bis Ende 2019 höchstens 110 Franken betragen. Der Bundesrat muss den Räten rechtzeitig eine Vorlage zur Anpassung ab 2020 unterbreiten.

Nach Auskunft von Kommissionspräsident Filippo Lombardi (CVP/TI) ist die Erhöhung des Wasserzinses "angemessen". Sie gleiche lediglich die Teuerung aus, die seit der letzten Anpassung 1997 aufgelaufen und bis Ende 2019 zu erwarten sei. Die von den Bergkantonen beantragte Indexierung lehnte die UREK ab.

Die Vorlage geht nun in eine zweimonatige Vernehmlassung. Die UREK wünscht, dass sie das Parlament gleichzeitig mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" unter Dach bringt. Die vom Ständerat erarbeitete Revision des Gewässerschutzgesetzes will Schutz und Nutzung der Fliessgewässer in Einklang bringen.

 

17. Oktober 2008