Bern (sda) Im Streit um die Senkung der ab 1. Juli geltenden Labortarife hat das EDI eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAG abgewiesen. Und die GPK des Nationalrats hat das Verfahren zur Tarif-Festsetzung am Dienstag als korrekt bezeichnet.

Der Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer Laboratorien (FAMH) hatte Verfahrensmängel geltend gemacht und darum gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Die FAMH hatte gerügt, dass zur endgültigen Fassung der Analyseliste für 2009 weder die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) noch die Laborspezialisten angehört worden seien. Auch sei die Akteneinsicht allen Beteiligten verweigert worden.

In der Anfang März eingereichten und im Internet publizierten Beschwerde machte der Branchenverband zudem geltend, dass die neue Analyseliste nur in Deutsch, nicht aber in den anderen Schweizer Amtssprachen publiziert worden sei.

Das EDI hat die Beschwerde nun abgewiesen, wie FAMH-Präsident Hans H. Siegrist eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Dienstag bestätigte. Das EDI habe verschiedene Gründe für die Ablehnung angeführt. Diese analysiere der Verband nun mit seinem Anwalt.

Korrektes Verfahren mit Schwachstellen
Wegen der grossen Empörung bei vielen Ärzten hat sich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats mit der Sache befasst. Sie kam zum Schluss, das Verfahren zur Festsetzung der Labortarife sei korrekt und im gesetzlich gegebenen Rahmen erfolgt. Es gebe aber Schwachstellen. «Äusserst problematisch» sei die Mehrfachrolle des BAG im Verfahren.

Zur Höhe der Labortarife äusserte sich die GPK nicht. «Dies war nicht unsere Aufgabe, es ging nur um das Verfahren», sagte Max Binder (SVP/ZH), Präsident der entsprechenden GPK-Subkommission, am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern. Immerhin gebe es in der GPK gewisse Zweifel, ob die neuen Tarife betriebswirtschaftlichen Ansprüchen genügten.

Positiv wertet die GPK, dass die wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens im Verfahren vertreten gewesen seien und die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Standpunkte einzubringen. Dies notabene ohne gesetzliche Pflicht, denn über die Analyseliste entscheide alleine das Eidg. Departement des Innern (EDI).

Wenig transparent
Allerdings seien die Verwaltungsstellen des EDI gegen aussen wenig transparent mit der Kritik an der Analyseliste umgegangen. Zudem habe das EDI den Entscheid Ende Januar in unnötiger Eile gefällt; eine Dringlichkeit habe nicht schlüssig dargelegt werden können.

Die GPK erinnerte daran, dass die Gesundheitskommission des Nationalrats diesbezüglich eine Aussprache mit EDI-Chef Pascal Couchepin verlangt hatte. Der Entscheidzeitpunkt widerspreche insofern den üblichen Gepflogenheiten.

Die GPK macht sieben Empfehlungen ans EDI, um das Verfahren zu optimieren. Sie bittet Bundesrat Couchepin, ihr bis zum 21. August mitzuteilen, wie das Monitoring des EDI zu den Auswirkungen der neuen Analyseliste konkret ausgestaltet wird. Bis zum 30. Oktober soll Couchepin zudem berichten, wie er die Empfehlungen der GPK umzusetzen gedenkt.

Die neuen Tarife für ambulante Laboranalysen sollen ab 1. Juli gelten. Nach Angaben des BAG können dadurch rund 200 Millionen Franken der Laborkosten von jährlich einer Milliarde Franken eingespart werden.

Anhang: Brief der GPK-N an den Bundesrat vom 5.6.2009: Neufestsetzung der Labortarife (KVG)

9. Juni 2009