Der Bund soll für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen die Mindestlektionenzahl festlegen. Die Kommission für Wissenschaft und Bildung des Nationalrats (WBK) will diese Kompetenz nicht den Kantonen belassen, wie es der Bundesrat im Sportförderungsgesetz vorgeschlagen hatte.

Die Kommission will zudem die Zahl der Sportlektionen von der Primarschule bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit gleich im Gesetz festschreiben, wie WBK-Präsident Lieni Füglistaller (SVP/AG) am Freitag vor den Medien sagte. Bis zum Ende der Sekundarstufe I sollen es pro Woche mindestens drei obligatorische Sportlektionen sein, so wie in den meisten Kantonen üblich.

Die WBK habe intensiv über diese Fragen beraten. Nach Anhörung von Vertretern der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) sowie von den Sportlehrern sei die Kommission zur Überzeugung gelangt, dass die Kompetenz dem Bund erteilt werden solle, sagte Füglistaller.

Widerstand der Kantone absehbar

Weitergehende Vorschläge wie auch Anträge, an der Variante des Bundesrats festzuhalten, seien abgelehnt worden. Dazu werde es Minderheitsanträge geben, ergänzte Jean-François Steiert (SP/FR), der zudem glaubt, dass die Kompetenzerteilung an den Bund im Ständerat auf Widerstand stossen könnte.

Abändern will die WBK das Sportförderungsgesetz auch mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuelle Übergriffe durch Kader von Jugend+Sport. So will sie im Gesetz verankern, dass das Bundesamt für Sport (BASPO) bei Leumundsprüfungen Einsicht in Strafregisterdaten von J+S-Kadern nehmen muss. Berücksichtigen muss das BASPO auch hängige Verfahren.

Weiter hat die Kommission zusätzliche Ziele in das Gesetz aufgenommen. So soll der Bund in Sachen Sport für Gleichstellung und Unfallverhütung sorgen und schauen, dass der Sport in einem respektvollen Umgang mit der Umwelt ausgeübt wird.

Oppositionslose Zustimmung zum Gesetz

In den meisten anderen Bestimmungen des Sportförderungsgesetzes folgte die WBK den Vorschlägen des Bundesrats. Die WBK empfiehlt ihrem Rat die von ihr abgeänderte Vorlage einstimmig zur Annahme. Der Bund will mit dem Gesetz den Bewegungsmangel bekämpfen, den Sportunterricht quantitativ und qualitativ sichern und die Rahmenbedingungen für den Leistungssport sowie den Kampf gegen Doping festlegen.

 

SDA, 16.04.2010