Der Streit um die Rolle des SVP-Nationalrats Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand dürfte noch längere Zeit anhalten. Das Strafverfahren gegen Blocher am Zürcher Obergericht wird nämlich aller Voraussicht nach aufgehoben und allenfalls wiederholt.

Grund ist ein Teilerfolg Blochers in dem ganzen Hickhack um Strafuntersuchung, Bankgeheimnisverletzung und parlamentarische Immunität: Das Zürcher Obergericht hat nämlich entschieden, dass einer der drei zuständigen Oberstaatsanwälte, Martin Bürgisser, wegen Befangenheit in den Ausstand treten muss.

Allerdings sei Bürgisser bereits freiwillig zurückgetreten, hiess es bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft. Bürgisser war in die Schlagzeilen geraten, weil er sich in einem Restaurant über das Verfahren und Blocher geäussert hatte.

Blocher hat nun nach eigenen Angaben fünf Tage Zeit, beim Obergericht die Aufhebung der Strafuntersuchung zu verlangen. "Das werde ich tun", kündigte er an. Dann werde das Gericht entscheiden müssen, ob das Verfahren aufgehoben und allenfalls wiederholt werde.

Rechtskommission bleibt dabei

Die ständerätliche Rechtskommission liess sich durch den Entscheid des Obergerichts nicht beeindrucken. Stattdessen lehnte sie einen Antrag ab, den Entscheid über Blochers Immunität aufzuschieben.

Der Entscheid des Zürcher Obergerichtes habe keinen Einfluss auf das parlamentarische Verfahren, sagte Claude Janiak (SP/BL) am Montag vor den Medien in Bern. Deshalb habe die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, das Verfahren nicht zu suspendieren.

Ob der Entscheid über Blochers parlamentarische Immunität bei einer Wiederholung des Strafverfahrens ebenfalls neu gefällt werden muss, war noch unklar. Diese Frage werde zurzeit geprüft, sagte Mark Stucki, Sprecher der Parlamentsdienste, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Fürs erste ist der Entscheid über Blochers Immunität aber entschieden: Die Rechtskommission hielt in der zweiten Beratung mit 10 zu 3 Stimmen am Nichteintretensentscheid fest, wie Kommissionspräsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) sagte. Aufgrund der Bestimmungen des Parlamentsgesetzes setzt sich die Rechtskommission mit dem zweiten Nichteintretensentscheid durch.

Uneinige Kommissionen

Bis zuletzt war zwischen der Rechtskommission des Ständerats und der Immunitätskommission umstritten, ob Christoph Blocher im Fall Hildebrand auch für Handlungen durch die parlamentarische Immunität geschützt war, die er nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember vorgenommen hatte.

Die Nationalratskommission hatte sich dafür ausgesprochen, dass Blocher für Handlungen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der umstrittenen Transaktionen des Ehepaars Hildebrand stehen, durch die parlamentarische Immunität geschützt sein soll. Denn der SVP-Nationalrat habe als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde über die Nationalbank gehandelt.

Für die Handlungen vor der Vereidigung waren sich die beiden Parlamentskommissionen von Beginn weg einig, dass Christoph Blocher nicht von der Immunität geschützt war, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht vereidigt und deshalb noch nicht Nationalrat war.

Blochers Verfahrensinterpretation zurückgewiesen

Zurückgewiesen wurde von der Rechtskommission auch Blochers Forderung auf eine andere Interpretation des Parlamentsgesetzes. Blocher ist der Meinung, dass die Kommissionen das Gesuch aus Zürich de facto abgelehnt haben, weil sie in der ersten Beratungsrunde nicht übereinstimmend entschieden haben. Damit geniesse er volle Immunität.

Die Rechtskommission weist diese Sichtweise zurück. Claude Janiak (SP/BL) hielt dabei fest, dass die Interpretation dieser Verfahrensfrage in beiden Kommissionen unumstritten gewesen war.

Christoph Blocher stehe keine Rekursmöglichkeit offen, sagte Janiak mit Verweis auf die Bundesverfassung. Diese stipuliert, dass Akte der Bundesversammlung beim Bundesgericht nicht angefochten werden können, solange das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Blocher prüft Gang vor Bundesgericht

Dies will Blocher wiederum zuerst genau abklären, wie er sagte. Zurzeit prüften Experten in seinem Auftrag, ob sich der Gang vor Bundesgericht lohnen würde. "Ein Parlamentarier, der so behandelt wird wie ich, muss sich wehren können", sagte Blocher. Immerhin gehe es bei der ganzen Sache nicht nur um ihn als Person, sondern es gelte, die parlamentarische Immunität zu verteidigen.

Unterstützung erhielt Blocher von der SVP-Parteispitze, die mit Präsident Toni Brunner und Fraktionschef Adrian Amstutz der Medieninformation beiwohnte. Für Amstutz ist der Entscheid der ständerätlichen Rechtskommission "erstaunlich". "Für die SVP stellt sich künftig die Frage, wie wir mit vertraulichen Informationen der Bürger umgehen", sagte er.

SDA, 11.06.2012