Landwirtschaft - Neues Direktzahlungssystem nimmt erste Hürde

Die Agrarpolitik von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hat den ersten Härtetest bestanden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat das neue Direktzahlungssystem als Kernstück deutlich gutgeheissen.

Nach einer Monsterdebatte von total über 24 Stunden Dauer nahm die Kommission die Agrarpolitik 2014-2017 (12.021) mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Dabei wurden auch ein Dutzend Organisationen angehört, wie WAK-Präsident Christophe Darbellay in Bern vor den Medien sagte. Trotz 134 Änderungsanträgen sei die Kommission aber nicht stark von der Linie des Bundesrates abgewichen.

Gescheitert seien sowohl Anträge, deutlich mehr Mittel für ökologische Leistungen oder den Tierschutz zu sprechen, als auch Versuche, "das Rad in der Landwirtschaft zurück zu drehen", sagte der CVP-Präsident. So lehnte es die Kommission etwa ab, faktisch die Milch- oder Fleischimportkontingentierung wieder einzuführen.

Finanzrahmen unbestritten

Vor allem bei den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft folgt die Kommission dem bundesrätlichen Vorschlag. Sie hiess den Zahlungsrahmen von 13,67 Milliarden Franken für die Periode von 2014 bis 2017 mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich gut. Vorgesehen sind rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen pro Jahr, rund 440 Millionen für die Produktion und den Absatz sowie 160 Millionen für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen.

Mit der Neuausrichtung des Direktzahlungssystems sollen die Zahlungen gezielter erfolgen: Neu soll die Hälfte der Gelder für Leistungen im Zusammenhang mit Umwelt, Landschaft und Tierwohl reserviert sein. Die andere Hälfte wird unabhängig von solchen Kriterien ausbezahlt.

Kein Fähigkeitszeugnis verlangt

In etlichen Detailpunkten wich die Kommission dennoch von den Vorschlägen des Bundesrates ab: Weiterhin soll es beispielsweise auch für landwirtschaftlich genutztes Bauland Direktzahlungen geben, wogegen sich der Bundesrat gewehrt hatte. Die Kommission sprach sich mit 12 zu 9 Stimmen dafür aus.

Direktzahlungen sollen zudem nicht nur an Bäuerinnen und Bauern mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis gehen, wie die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen beschloss. Dies hatten vor allem die Kleinbauern gefordert. Wer im Nebenerwerb arbeite, müsse nicht alle Voraussetzungen an eine landwirtschaftliche Grundbildung erfüllen, sagte Darbellay.

Neu schlägt die Kommission für die Direktzahlungen zudem vor, Steilhänge mit höheren Beiträgen zu berücksichtigen. Diesen Antrag, der vor allem den Berggebieten zu Gute kommt, nahm sie ohne Gegenstimme an.

Kontroverse Debatte

Im Nationalrat ist eine - für Landwirtschaftsfragen typisch - kontroverse Debatte programmiert, da bei zahlreichen Anträgen in der Kommission die Mehrheitsverhältnisse knapp ausfielen. Das Parlament werde über mindestens 48 Minderheitsanträge zu entscheiden haben, sagte Darbellay.

Nochmals zur Sprache kommen wird beispielsweise der umstrittene Milchmarkt: Die Kommission lehnte es knapp ab, dem Staat mehr Interventionsmöglichkeiten zu geben. Dafür legte sie - ebenfalls knapp - einen fixen Betrag für verkäste Milch fest.

Knapp gescheitert war auch die Forderung, Kontingente für den Pferdeimport zum Schutz der einheimischen Zucht einzuführen. Das Gentech-Moratorium möchte die Kommission mit deutlicher Mehrheit bis zum 31. Dezember 2017 verlängern.

Gegen die Agrarpolitik machte im Vorfeld vor allem die SVP mobil. Die WAK lehnte einen Rückweisungsantrag aber bereits vor der Sommerpause mit 18 zu 7 Stimmen ab. Die Gegner der Vorlage hatten moniert, dass die Bauern mehr leisten müssten, ohne dafür eine höhere finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

SDA, 15.08.2012

Kollektivanlagen - Nationalratskommission will Änderungen beim Anlegerschutz 

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) hat das Kollektivanlagengesetz ( 12.037 ) beraten, mit dem der Bundesrat den Anlegerschutz verbessern will. Sie stimmte dem Gesetz mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

 
In wesentlichen Teilen habe sich die Kommission den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen, sagte WAK-Präsident Christophe Darbellay (CVP/VS) am Mittwoch vor den Medien in Bern. Sie befürworte einen besseren Anlegerschutz.
 
Der Ständerat hatte die Vorschläge des Bundesrats zum Anlegerschutz allerdings abgeschwächt. In einigen Punkten zeigte sich die Nationalratskommission einverstanden damit, in anderen beschloss sie Änderungen und Ergänzungen. So empfiehlt sie dem Nationalrat, bei der Informationspflicht präzisere Regeln zu verankern.
 
Vor der Zeichnung eines Finanzprodukts oder dem Abschluss des Vertrags über den Erwerb des Produkts soll dem interessierten Kunden kostenlos ein vorläufiger vereinfachter Prospekt angeboten werden. Bei Emission oder bei Abschluss des Vertrags über den Erwerb des Produkts soll der Kunde einen definitiven vereinfachten Prospekt erhalten.
 
Alles schriftlich festhalten
 
Im Sinne eines verbesserten Anlegerschutzes beantragt die WAK zudem die Einführung einer Protokollierungspflicht von Kundensachkenntnis und Verkaufsempfehlung: Die Bedürfnisse der Kunden sowie die Gründe für jede Empfehlung für den Erwerb einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage sollen schriftlich festgehalten werden.
 
Beim Verbot der Abtretung von Immobilienwerten beantragt die WAK, dem Bundesrat zu folgen. Bei den Bestimmungen über die Delegation und Haftung für Depotbanken schlägt die Kommission ausserdem eine neue Formulierung vor.
 
Geltungsbereich eingeschränkt
 
Bei der Definition der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger folgte die WAK des Nationalrates dagegen dem Beschluss des Ständerates. Vermögende Privatpersonen sollen demnach schriftlich erklären können, dass sie als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger gelten wollen.
 
Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben, gelten a priori als qualifizierte Anleger, sofern sie nicht schriftlich erklären, dass sie als nichtqualifizierte Anleger gelten wollen. Beim Geltungsbereich schliesst sich die WAK ebenfalls der Fassung des Ständerates an, welche den Geltungsbereich gegenüber der Vorlage des Bundesrates einschränkt hatte.
 
Mit der Gesetzesrevision sollten sämtliche Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen einer Aufsicht unterstellt werden. Der Bundesrat will damit die Vorschriften an die neuen internationalen Standards angleichen. Vor dem Hintergrund des Madoff-Skandals und der Lehman-Pleite will er zudem den Schutz der Anleger ausbauen. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Fonds-Branche gestärkt werden.
 
SDA, 15.08.2012