Der Ständerat kann voraussichtlich in der Herbstsession über den neuen Kompromiss der Kantone zum Ausgleich zu viel bezahlter Krankenkassenprämien befinden. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK) verabschiedete den Vorschlag am Dienstag. (12.026)

Die Gesundheitskommission des Ständerats arbeitete auf Basis eines Kompromisses von 20 kantonalen Gesundheitsdirektoren einen Gesetzesentwurf aus, wie SGK-Präsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) vor den Medien in Bern mitteilte. Zuvor waren mehrere Vorschläge gescheitert, wie die seit 1996 zu viel und zu wenig bezahlten Prämien kompensiert werden könnten.

Nach dem Vorschlag vom April sollen 800 Millionen Franken für einen Ausgleich für die vergangenen 12 Jahre zur Verfügung stehen. Eine Minderheit in der Kommission möchte die Kompensation bis 1996 zurück durchführen. Der Entscheid für die 12-Jahres-Version fiel mit 8 zu 4 Stimmen.

 

Zwei Drittel von Versicherten
Tragen sollen die Kosten zu je einem Drittel der Bund, die Versicherten in den begünstigten Kantonen und die Versicherer. Bei diesen werden allerdings im Endeffekt auch die Versicherten zur Kasse gebeten.

Konkret sollen die Versicherten in den Kantonen, in denen die Prämien zu tief lagen, bis zu drei Jahre auf die 50-fränkige Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten. Der Bund soll einen Pauschalbetrag von insgesamt 266 Millionen Franken über drei Jahre in einen Fonds einbezahlen, wobei sich Gesundheitsminister Alain Berset bislang skeptisch gegenüber dem Bundesbeitrag zeigte.

Die Versicherer sollen selbst entscheiden, ob sie ihren Beitrag aus übermässigen Reserven bezahlen - in die Reserven flossen die zu viel bezahlten Prämien - oder aber bei den Versicherten einen Zuschlag erhebt. In beiden Fällen stamme das Geld ursprünglich von den Versicherten, gab Egerszegi zu bedenken.

Beim Zuschlag erhalten die Versicherer viel Freiheit: Sie könnten selbst entscheiden, ob sie den Zuschlag nur in gewissen Kantonen oder etwa nur bei Erwachsenen erhöben, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Denkbar sei, dass sämtliche Versicherten - auch jene in Kantonen, in denen die Prämien schon zu hoch waren - den Zuschlag bezahlen müssten. Allerdings muss der Bund die Prämien genehmigen, und die Unternehmen müssen ihre Kunden transparent informieren.

 

Nicht für alle gerecht
Zum Problem der zu viel bezahlten Prämien laufen die Diskussionen seit Jahren. Keine Mehrheit fanden Vorschläge des Bundesrates, der die Versicherten in Kantonen mit zu tiefen Prämien bezahlen lassen wollte sowie der Kantone, welche in einem ersten Anlauf den Versicherern die Bürde aufbinden wollten.

Zwischenzeitlich beschloss die SGK sogar, ganz auf eine Kompensation zu verzichten, was allerdings mit Widerstand aus der stark betroffenen Westschweiz quittiert wurde. Auch die neue Lösung sorge nicht in jedem Einzelfall für Gerechtigkeit, sagte Egerszegi. Es handle sich aber um den grössten gemeinsamen Nenner.

Wie viele Prämien zu viel oder zu wenig bezahlt wurden in den einzelnen Kantonen, lässt sich derzeit nicht beziffern, weil erst nach Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend die letzten 12 Jahre berücksichtigt werden. Sicher ist, dass die Prämienzahler in den Kantone Waadt, Genf, Zürich und Tessin zu viel bezahlt haben.

Für die Zukunft sieht das geplante Aufsichtsgesetz für die Krankenversicherung einen Mechanismus vor, mit dem künftig Prämien, die höher oder tiefer als die Kosten im jeweiligen Kanton lagen, ausgeglichen werden. Egerszegi warnte, dass bei einem Scheitern des umstrittenen Gesetzes nur eine "bruchstückhafte" Lösung des Problems vorliege.

 

sda, 02.07.2013