​(sda) Die Staatspolitische Kommission der Nationalrates (SPK) lehnt die Zuwanderungsinitiative der SVP (12.098) ab. Ja sagten nur die Vertreterinnen und Vertreter der SVP.

​Die SPK sprach sich mit 18 zu 7 Stimmen gegen die Initiative aus. Es gebe eine "ganz klare Front" gegen die Initiative, sagte Kommissionspräsident Ueli Leuenberger (Grüne/GE) am Freitag vor dem Medien in Bern. Aus Sicht der Kommission würde ein Ja "ziemlich viel Schaden anrichten".
 
Die SVP hatte die Initiative "Masseneinwanderung stoppen" vor etwas mehr als einem Jahr eingereicht. Sie verlangt, dass die Schweiz die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Schweizerinnen und Schweizer sollen auf dem Arbeitsmarkt Vorrang haben.
 
Würde die Initiative angenommen, müsste die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen laut Initiativtext innerhalb von drei Jahren neu verhandeln. Die SVP will damit erreichen, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuern kann.
 
Schweiz wäre im Abseits
 
Die Mehrheit der Nationalratskommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass dies der falsche Weg ist. Die Personenfreizügigkeit mit der EU sei für die Schweiz ein Erfolgsmodell, sagte Leuenberger. Mit einem Ja zur Initiative würde sich die Schweiz ins Abseits manövrieren. Sie würde sich den Zugang zu den wichtigsten Märkten erschweren und auf Wirtschaftswachstum verzichten.
 
Leuenberger bezeichnete die Initiative als "realitätsfremd". Das Volksbegehren sage nichts dazu, wie das Verhältnis zur EU ausgestaltet werden solle. Bei einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens käme das gesamte erste Paket der bilateralen Abkommen zu Fall.
 
Offen bleibe auch, in welchen Branchen die Ausländerzahlen sinken sollten. Heute seien 30 Prozent der Arbeitsplätze in der Schweiz durch Ausländerinnen und Ausländer besetzt, gab der Kommissionspräsident zu bedenken. In manchen Branchen und Regionen sei der Anteil deutlich höher. Mit der "staatlichen Planwirtschaft" wäre ausserdem der administrative Aufwand beträchtlich.
 
Wohnungen bauen und Missbrauch bekämpfen
 
Von "Masseneinwanderung" kann man aus Sicht der Gegnerinnen und Gegnern ohnehin nicht sprechen: Als die Schweiz noch Kontingente festgelegt habe, sei die Zuwanderung zeitweise höher gewesen als mit der Personenfreizügigkeit, sagte Leuenberger. Die Zuwanderung bringe der Schweiz viele Vorteile. So seien die Sozialwerke dank der Personenfreizügigkeit in guter Verfassung.
 
Die Kommission diskutierte indes auch über die Probleme der Zuwanderung. SP und Grüne pochten laut Leuenberger auf griffige flankierende Massnahmen mit Mindestlöhnen und Gesamtarbeitsverträgen. Und sie forderten Massnahmen in der Wohnbaupolitik.
 
Die bürgerlichen Parteien legten das Gewicht auf die Missbrauchsbekämpfung. Auch möchten sie die Sozialleistungen sowie den Familiennachzug für Personen aus Drittstaaten einschränken. Mit Ausnahme der SVP seien sich jedoch alle einig, dass die Initiative abzulehnen sei.
 
Vor ihrem Entscheid hatte die SPK zahlreiche Anhörungen durchgeführt. Eingeladen waren der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband, der Bauernverband, der Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen. Sie alle lehnen die Initiative laut Leuenberger aus denselben Gründen ab. Mit dem Volksbegehren wird sich als nächstes der Nationalrat befassen.
 
SDA, 03.05.2013