E-Voting

Die Einführung von E-Voting kommt nach Ansicht vieler Ständeräte nur schleppend voran. Dennoch will die kleine Kammer die Kantone nicht dazu drängen, rascher vorwärts zu machen.Der Ständerat lehnte am Montag eine Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI) mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist diese vom Tisch. Lombardi (CVP/TI) hatte alle Kantone verpflichten wollen, Auslandschweizern bis spätestens zu den nächsten Eidgenössischen Wahlen im Jahr 2019 die Möglichkeit des E-Voting anzubieten.Bei den Wahlen letzten Herbst hatten Auslandschweizer lediglich in vier Kantonen - Basel-Stadt, Luzern, Genf und Neuenburg - per Mausklick wählen können. Neun Deutschschweizer Kantonen verweigerte der Bundesrat die Bewilligung für das E-Voting mit der Begründung, ihr System weise eine Sicherheitslücke auf.Dieser Zustand diskriminiere die Auslandschweizer, sagte Lombardi. Für viele von ihnen sei E-Voting die einzige Möglichkeit, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, weil sie die Unterlagen erst spät - manchmal zu spät - erhielten. Es gehe um ein Grundrecht, das allen gewährt werden müsse. Daher brauche es Druck vom Bund auf die Kantone. "Föderalismus ist hier fehl am Platz."Kantone sind am ZugMehrere Ständeräte sprachen sich jedoch dagegen aus, in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. E-Voting werde kommen, man solle das aber den Kantonen überlassen, sagte beispielsweise Peter Föhn (SVP/SZ).Anders sah dies Philipp Müller (FDP/AG). Der Bundesrat mache es sich einfach und schiebe die Verantwortung den Kantonen zu, kritisierte er. E-Banking sei schon seit vielen Jahren möglich, also müsse auch E-Voting möglich sein.Stefan Engler (CVP/GR) hingegen argumentierte, E-Voting müsse nicht nur für Auslandschweizer, sondern gleichzeitig auch für Stimmberechtigte in der Schweiz eingeführt werden. Das aber sei bis 2019 nicht machbar."Etwas stossen und stupsen"Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Dieser teile zwar das Ziel einer möglichst raschen flächendeckenden Einführung von E-Voting, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Eine gesetzliche Verpflichtung sei jedoch nicht der richtige Weg.Thurnherr verwies auf die Fortschritte: Hätte es die Sicherheitslücke nicht gegeben, hätte die Mehrheit der Auslandschweizer 2015 elektronisch wählen können. Ursache für den Übungsabbruch sei zudem ein technischer Fehler gewesen - und nicht fehlender Wille vonseiten der Kantone.Dass zusätzliche Anstrengungen von einigen Kantonen nötig sind, bestritt Thurnherr aber nicht. Es gebe bereits zwei gute Systeme, jenes des Kantons Genf sowie jenes der Post. "Wir erwarten, dass sich jetzt so viele Kantone wie möglich für eines der Systeme entscheiden", sagte er.Man müsse "da und dort etwas stossen und stupsen", aber es lohne sich bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen, auf die etwas langsameren Rücksicht zu nehmen.