Konsum

Hersteller sollen ihren Vertriebspartnern in der Schweiz erlauben, für Produkte auch dann Garantie- und Installationsarbeiten durchzuführen, wenn diese im Ausland eingekauft wurden. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion mit dieser Forderung angenommen.Der Entscheid fiel mit 93 zu 82 Stimmen. Ziel der Motion ist es, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Bei vielen Konsum- und Investitionsgütern, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssen, ist heute der Direkteinkauf im Ausland nicht möglich. Auf Druck der Hersteller und Importeure verweigern Handwerker vielfach solche Dienstleistungen.Nach Ansicht von alt Ständerat Hans Hess (FDP/OW), der den Vorstoss eingereicht hatte, wird dadurch der Markt abgeschottet und der Preiswettbewerb verhindert. Immense Preisunterschiede bestünden etwa bei Maschinen auf dem Bau, sanitären Apparaten und Elektrogeräten. Dabei handle es sich oft um Markenartikel, die mittels vertikaler Vertriebsverträge international vertrieben würden.Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Es gehe nur darum, dass Gewerbetreibende in der Schweiz frei entscheiden könnten, ob sie die Arbeiten ausführen wollten, sagte Kommissionssprecherin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Die Vorschrift greife nicht in die Vertragsfreiheit ein.Dem widersprach Hansjörg Walter (SVP/TG). Die Motion verlange vom Bundesrat, in die Vertriebsverträge einzugreifen, sagte er. Walter hatte auch Zweifel, ob überhaupt Handlungsbedarf vorhanden ist. Die Wettbewerbskommission habe keine solchen Fälle festgestellt."Das Problem existiert schlicht nicht", bestätigte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Zudem wäre die Vorschrift kaum umsetzbar und würde zu einer riesigen Bürokratie und zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen führen.