Das neue Gesetz formuliert gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen für die Pflege, die Physiotherapie, die Ergotherapie, Hebammen, Optometristen und die Ernährungsberatung auf Bachelor-Stufe, die als berufsbefähigend gilt.
Für die Osteopathie formuliert das Gesetz Anforderungen bis zur Masterstufe, weil es dafür keinen berufsbefähigenden Bachelor-Abschluss gibt. Mit den Vorgaben will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Absolventinnen und Absolventen über die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen verfügen.
Das Gesetz war angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen unumstritten und wurde in der Gesamtabstimmung mit 181 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Keine Ausweitung auf andere Berufe
Keine Chance hatte die Erweiterung der Liste der Berufe um die medizinisch-technische Radiologie und die Pflege auf Masterstufe als Advanced Practice Nurse (APN). Mit dieser Ausbildung könnten Ärzte entlastet werden, weil APN koordinative Aufgaben in der Therapie und Behandlung übernehmen könnten, begründete Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) ihre Forderung, die von der Gesundheitsdirektorenkonferenz unterstützt wird.
Für die Mehrheit des Nationalrats kam die Forderung zu früh. Er folgte damit Gesundheitsminister Alain Berset, der argumentierte, dass es für die APN-Ausbildung derzeit keine klaren Berufsprofile gibt, womit sich die Ausbildung derzeit nicht vereinheitlichen lasse.
Allgemeingeltende Kompetenzen
Das Gesetz legt bei allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest. Auf Verordnungsstufe wird der Bundesrat unter Mitwirkung der betroffenen Hochschulen und der betroffenen Organisationen der Arbeitswelt für jeden dieser Gesundheitsberufe berufsspezifische Kompetenzen festlegen.
Weiter sieht das neue Gesetz eine obligatorische Akkreditierung der Studiengänge vor. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen soll der Bundesrat festlegen.
Für alle diese Berufsgruppen soll künftig zudem gelten, was für Ärzte und Zahnärzte heute schon gilt: Wer einen dieser Berufe in "eigener fachlicher Verantwortung" ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons. Aus Gründen der Patientensicherheit soll dies für den privatwirtschaftlichen wie auch öffentlich-rechtlichen Bereich gelten.
Berufsregister gegen Sünder
Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen. Ein Antrag aus den Reihen der SVP, diese "Überregulierung" zu verhindern, scheiterte mit 121 zu 63 Stimmen klar.
Im Register sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.
Das Register soll auf nationaler Ebene geführt werden, damit der Vollzug auch über Kantonsgrenzen hinweg gewährleistet ist. Der Bund könnte die Führung des Registers aber auch delegieren, etwa an das Rote Kreuz.
Förderung der Qualität als Ziel
Übergeordnetes Ziel des Bundesrates ist es, mehr und besser qualifizierte Gesundheitsfachleute auszubilden. Das neue Gesundheitsberufegesetz soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.
Mit 96 zu 93 Stimmen sagte der Nationalrat sehr knapp ja zur gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz der medizinischen Grundversorgung. Der Bundesrat hatte diese Ergänzung des Gesetzes im Rahmen der Fachkräfteinitiative nachträglich einbracht. Das geplante Programm zur Förderung der Interprofessionalität sei ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, sagte Bundesrat Berset.
Der damit einhergehende Verpflichtungskredit über acht Millionen Franken lehnte der Nationalrat mit 95 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung auf Antrag der FDP ab.
Da der Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen geschaffen hat und der Ständerat diese nachträgliche Ergänzung noch nicht beraten konnte, gehen sowohl das Gesundheitsberufegesetz als auch der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen in die kleine Kammer zurück.