(sda) Der Nationalrat will nicht, dass Parlamentarier Spenden für ihre politische Tätigkeit von über 5000 Franken offenlegen müssen. Er hat eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Nadine Masshardt (BE) mit 130 zu 52 Stimmen abgelehnt.

Masshardt wollte, dass Einzelspenden ab 5000 Franken unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufgeführt werden müssen. Spenden von mehr als 10'000 Franken pro Kalenderjahr müssten mit Angabe ihrer Höhe und Herkunft deklariert werden.

Sie wolle Spenden nicht verbieten. "Spenden sind auch nicht falsch", sagte Masshardt. Es gehe um das Vertrauen in die Politik. Dieses sei für das Funktionieren einer Demokratie zentral. "Denn aus Spenden können Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehören."

Marianne Streiff (EVP/BE) argumentierte namens der Minderheit der vorberatenden Kommission, dass das Vertrauen in die Politik am Schwinden sei. "Transparenz schafft Vertrauen, darauf sind wir angewiesen", sagte sie in Unterstützung der Initiative von Masshardt.

Die Kommissionsmehrheit hingegen nannte den Vorschlag der SP-Politikerin "untauglich", um Vertrauen in die Politik herzustellen. Vielmehr bewirke er das Gegenteil.

"Mit der Veröffentlichung solcher Listen wird suggeriert, dass sich Parlamentsmitglieder kaufen lassen", sagte Matthias Jauslin (FDP/AG). So werde eher das Misstrauen gegenüber Politikerinnen und Politikern kultiviert. Zudem sei der bürokratische Aufwand zu hoch, "nur um den Gwunder von ein paar wenigen zu stillen".

Weiter sei es ein Vorteil des politischen Systems der Schweiz, dass sehr viel weniger Steuergelder für die Finanzierung von Politikern verwendet werde als in anderen Staaten. In der Schweiz sei man als Politiker auf private Spenden angewiesen. Diese würden aber weniger, wenn die Spender mit der Veröffentlichung ihres Namens rechnen müssten.

Keine Präzisierung für Reisen

Masshardt scheiterte auch mit dem Vorschlag, im Parlamentsgesetz bei den Informationsreisen geldwerte Leistungen zu definieren, die Politikerinnen und Politiker annehmen dürfen.

Heute wird darin festgehalten, dass sie eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation annehmen dürfen, sofern sie die Reisekosten selber bezahlen. Einladungen zu Essen und Apéros gehören dabei zum Rahmen des sozial Üblichen und dürfen angenommen werden.

Trotz Unterstützung aus den Reihen der SVP und auch aus anderen Fraktionen scheiterte der Vorstoss an den Stimmen aus den bürgerlichen Reihen mit 113 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung.

Lukas Reimann (SVP/SG) hatte darauf aufmerksam gemacht, dass geltendes Recht und gelebte Realität "meilenweit voneinander entfernt sind", weshalb es Sinn mache, die Regeln auch im Parlamentsgesetz festzuhalten. "Zum Schutz und für die eigene Sicherheit." Zudem könnten Auslandreisen Auswirkungen auf die Politik haben. Auch deshalb brauche es mehr Klarheit.

Die Beschlüsse fügen sich ein in eine Reihe von Entscheiden gegen mehr Transparenz im Parlament. Am Montag hatte der Nationalrat schon verschiedene Vorstösse versenkt, die die Deklaration von Einkünften aus Interessenbindungen oder Tätigkeiten forderten, die den Anschein einer Abhängigkeit erwecken könnten.