Der Entscheid fiel mit 128 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung. Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss von Olivier Feller (FDP/VD) zu, muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesänderung vorlegen.
Das Phänomen der Hausbesetzung sei mit der Eigentumsgarantie nicht zu vereinbaren, stellte Feller fest. Das Gesetz biete den Eigentümern aber nur ungenügende Mittel zur Abwehr. Die Eigentümer müssten entweder klagen, was kompliziert sei und lange dauere. Oder sie könnten vom Selbsthilferecht Gebrauch machen und die Liegenschaft räumen lassen.
In diesem Fall müssten sie aber gemäss der Rechtssprechung sofort reagieren und den Hausbesetzern innerhalb von Stunden mitteilen, dass sie nicht geduldet würden. Diese Bedingung sei schwierig zu erfüllen, wenn die Besetzung beispielsweise nachts erfolge, sagte Feller. Die Reaktionszeit der Eigentümer sollte deshalb verlängert werden.
Der Bundesrat sprach sich sich gegen die Motion aus. Er teile die Sorgen der Eigentümer, deren Liegenschaften besetzt würden, versicherte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Aus seiner Sicht genügten aber die rechtlichen Bestimmungen.
Dass die Besitzer "sofort" reagieren müssten, sei aus Sicht des Bundesrates nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr beurteilten sich die zeitlichen Schranken, innerhalb deren Selbsthilfe zulässig sei, nach vernünftigem Ermessen. Fristen ins Gesetz zu schreiben, sei nicht sinnvoll.