(sda) Der Nationalrat will die AKW-Betreiber bei den Zahlungen in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds nicht schonen. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion von Christian Imark (SVP/SO) abgelehnt.

Der Vorstoss erhielt jedoch Unterstützung über die SVP-Fraktion hinaus: Der Rat sprach sich mit 102 zu 84 Stimmen bei 6 Enthaltungen dagegen aus.

Der Motionär verlangte, dass der Sicherheitszuschlag gestrichen wird. Diesen Zuschlag von dreissig Prozent hatte der Bundesrat angesichts der finanziellen Unsicherheiten eingeführt. Damit soll das Risiko vermindert werden, dass sich der Bund an den Stilllegungskosten beteiligen muss.

Imark argumentierte, der Zuschlag lasse sich nicht rechtfertigen, weil mit der neuen Berechnungsmethode bereits genügend Sicherheit vorhanden sei. Gingen AKW-Betreiber wegen zu hoher Belastungen pleite, müssten die Steuerzahler die Zeche zahlen. Das wäre um ein Vielfaches teurer. Die Gegner widersprachen.

Risiko von fünf Milliarden

Beat Jans (SP/BS) stellte fest, mit der Motion würde der Öffentlichkeit ein zusätzliches Risiko von fünf Milliarden Franken aufgebürdet. Roger Nordmann (SP/VD) wies darauf hin, dass aktuell sechs Milliarden Franken in den Fonds seien. Die Kosten aber würden auf 15 Milliarden Franken geschätzt.

Energieministerin Doris Leuthard betonte, es sei Sache der Betreiber, für die Stilllegung und Entsorgung aufzukommen. Die Kostenschätzungen würden alle fünf Jahren überprüft und aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern angepasst.

Die Studien erstellten Experten, betonte Leuthard. Und diese hätten in der Vergangenheit die Schätzungen massiv nach oben korrigiert, was zu Anpassungen geführt habe. Das hänge auch damit zusammen, dass die Renditen für Anlagen gesunken seien.

Sollten sich die Anlagesituation verbessern oder neue Studien die voraussichtlichen Stilllegungskosten tiefer schätzen, könnten die Regeln angepasst werden. Die neuste Studie ist derzeit in Arbeit.