(sda) Bei der Beschränkung des Pendlerabzuges soll es für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsautos eine Sonderregelung geben. Der Nationalrat will mit einer per Motion geforderten Gesetzesänderung diese Personen steuerlich und administrativ entlasten.

Der Steuerabzug für Pendler auf Bundesebene ist mit der FABI-Vorlage per Anfang 2016 auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt worden. Die Motion von Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) verlangt eine Umsetzung, die gewährleistet, dass Personen mit Geschäftsauto steuerlich nicht stärker belastet werden als jene mit eigenem Auto.

Ettlin stört, dass Besitzerinnen und Besitzer von Geschäftsfahrzeugen nicht nur 9,6 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeuges als Einkommen versteuern müssen, sondern auch Fahrkosten für den Weg vom Wohn- zum Arbeitsort. Dies ist der Fall, soweit diese den Pendlerabzug von 3000 Franken im Jahr übersteigen.

Der Nationalrat hiess die Motion am Montag in abgeänderter Form mit 121 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut und folgte damit der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK). Konkret soll die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges auf dem Arbeitsweg nicht als Einkommensteil versteuert werden müssen.

Die Kommission schlägt vor, dass dies mit den 9,6 Prozent des Autokaufpreises abgegolten ist, die die Inhaber der Fahrzeuge für die private Nutzung des Autos versteuern.

Eine Ungleichbehandlung

Eine Minderheit wollte die Motion ablehnen. In ihren Augen würde mit dem Kommissionsvorschlag die Steuerpflichtigen mit Geschäftsfahrzeug privilegiert gegenüber den anderen Auto-Pendlern, wie Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) sagte. Für Mitarbeiter im Aussendienst habe die Steuerverwaltung auf pragmatische Art Pauschalen festgelegt.

Birrer-Heimo verwies zudem auf den Entscheid an der Urne über die FABI-Vorlage für die Bahninfrastruktur. Die Stimmenden hätten die Subventionierung der Mobilität über das Steuersystem begrenzen wollen, ohne Ausnahmen.

Auch Finanzminister Ueli Maurer gab zu bedenken, dass die abgeänderte Motion zu einer Ungleichbehandlung führe und riet von einer Unterstützung ab. Auch nach einem Ja würde das heutige Verfahren noch während etwa vier Jahren angewendet und danach die Praxis erneut geändert. Der Vorstoss geht zurück in den Ständerat.