Stillschweigend schrieb der Nationalrat am Donnerstag die für die Fanzugpflicht nötige Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ab. Er folgte dem einstimmigen Antrag seiner Verkehrskommission (KVF). Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Sportfans in speziellen Zügen oder Bussen an Spiele fahren müssen.
Diese Fanzug-Pflicht kam im Nationalrat nicht gut an. Er wies die Vorlage 2014 an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, mit Sportverbänden, Clubs, Fanorganisationen, Verkehrsunternehmen und Kantonen Lösungen zu suchen. Auf Einladung von Verkehrsministerin Doris Leuthard trafen sich die Betroffenen zu einem Runden Tisch.
Die Ergebnisse wurden im November 2016 vorgestellt. Unter anderem wurde eine polizeiliche Koordinationsplattform Sport eingerichtet. Diese koordiniert die Aktivitäten der Sicherheitsorgane und sorgt für ein Reporting über Fanaktivitäten. Dieses soll unter anderem sicherstellen, dass beispielsweise Reisen mit Fanzügen einheitlich erfasst werden.
Zudem haben die Swiss Football League und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats veröffentlicht. Im Zentrum steht die einheitliche Regelung zur Beweissicherung.
Mit einer Lockerung der Transportpflicht für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sollten Fans gezwungen werden, mit für sie vorgesehenen speziellen Zügen oder Bussen an Spiele zu reisen.
Ausserdem hätte mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden sollen, um Sportclubs unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haften zu lassen, die ihre Fans angerichtet haben.