(sda) Der Nationalrat will vorerst an den festen Beitragssätzen für Universitäten und Fachhochschulen festhalten. Er hat eine Motion seiner Finanzkommission abgelehnt. Diese wollte mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass bei der Bildung gespart werden kann.

Der Nationalrat verwarf den Vorstoss am Montag mit 92 zu 77 Stimmen bei 1 Enthaltung. Damit bleibt es bei der geltenden Regelung. Gemäss dem Hochschulförderungsgesetz muss der Bund ab 2020 einen festen Beitragssatz für die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen tragen. Dieser beträgt 20 Prozent der Referenzkosten. Das Parlament hatte dem 2011 zugestimmt.

Die Finanzkommission des Nationalrates stellte die Regelung aber in Frage. Sie wollte den Bundesrat beauftragen, im Gesetz eine Kann-Formulierung zu verankern. Damit wollte sie verhindern, dass die stark gebundenen Ausgaben weiter wachsen - jene Ausgaben, die ohne Gesetzesänderungen nicht gekürzt werden können.

Spardruck auf andere Bereiche

Mit der Gesetzesklausel seien ab 2020 mehr als 1,2 Milliarden Franken vor Sparmassnahmen geschützt, argumentiert die Kommission in ihrem Vorstoss. Dadurch würde der Spardruck auf andere Bereiche zunehmen. Die Ausgaben für die Bildung seien in den letzten Jahren sehr grosszügig gesprochen worden, gab Kommissionssprecher Peter Keller (SVP/NW) zu bedenken.

Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) kritisierte, dass die Kommission eine Gesetzesbestimmung abändern wolle, die noch gar nicht in Kraft sei. Bildung sei im Übrigen die wichtigste Ressource. Dort sollte nicht gespart werden.

Auch Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte sich gegen den Vorstoss. Er fragte, warum ausgerechnet bei der Bildung gespart werden sollte und nicht zum Beispiel bei der Landwirtschaft. Die Gegnerinnen und Gegner warnten ferner davor, die Kantone vor den Kopf zu stossen.

Langer politischer Prozess

Bildungsminister Johann Schneider-Ammann sagte, es gebe für beide Optionen gewichtige Argumente. Der Bundesrat beantrage dem Parlament aber, die Motion abzulehnen. Er teile zwar die Meinung, dass stark gebundene Ausgaben den finanzpolitischen Spielraum einschränken.

Gleichzeitig sei aber zu berücksichtigen, dass der betreffende Artikel im Hochschulförderungsgesetz das Resultat eines langen politischen Prozesses zwischen Bund und Kantonen gewesen sei. Ausserdem habe der Bundesrat bereits Massnahmen in die Wege geleitet, um der Tendenz zunehmender gebundener Ausgaben entgegenzuwirken, sagte Schneider-Ammann.

Sein Departement sei in diesem Zusammenhang beauftragt worden, Varianten zur Lockerung der Ausgabenbindungen im betreffenden Gesetzesartikel zu erarbeiten. In seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss erwähnte der Bundesrat auch die Möglichkeit einer temporären Anpassung der Beitragssätze.