Darin verlangt Paul Rechsteiner (SP/SG) eine nationale Regelung für Sicherheitsfirmen. Er begründet seinen Vorstoss mit dem Scheitern des interkantonalen Konkordats. Der Wildwuchs der verschiedenen kantonalen Regelungen stelle ein Risiko dar. Dies sei umso problematischer, als die Sicherheitsdienstleistungen das staatliche Gewaltmonopol tangierten, schreibt Rechsteiner im Vorstoss.
Der Ständerat nahm am Mittwoch stillschweigend einen Antrag an, die Motion der Kommission zur Vorprüfung zu überweisen. Es gehe um eine fundamentale Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, betonte Raphaël Comte (FDP/NE).
Auch müsse sichergestellt werden, dass eine allfällige Bundesregelung das bereits bestehende Konkordat in der Romandie nicht abschwäche. Rechsteiner zeigte sich im Rat einverstanden mit dem Vorgehen.
Breite Unterstützung für Bundesregelung
Auch der Bundesrat sieht den Zeitpunkt gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen. Er hatte eine Harmonisierung der unterschiedlichen kantonalen Vorschriften schon früher als notwendig bezeichnet. Dabei liess er jedoch den Kantonen den Vortritt.
Diese planten zwar eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen und ihre Angestellten. Voraussetzung dafür sollten ein einwandfreier Leumund sowie einschlägige Aus- und Weiterbildungen sein. Grosse Kantone wie Bern und Zürich waren damit jedoch nicht einverstanden. Das Konkordat wurde vergangenes Frühjahr auf Eis gelegt.
Auch der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter fordert eine einheitliche Regelung. Gerade im öffentlichen Raum sei eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Polizei und den privaten Sicherheitsdiensten nötig, argumentiert er. Bürgerinnen und Bürger verlangten beim Thema Sicherheit klare Verhältnisse.