(sda) Der Nationalrat macht Druck bei der Rückführung abgewiesener Asylsuchender. Er will den Bundesrat beauftragen, mehr Rückführungen nach Algerien, Marokko, Tunesien und in die Dominikanischen Republik zu ermöglichen.

Der Rat hat am Donnerstag mit 124 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion von Andrea Geissbühler (SVP/BE) angenommen. Diese fordert Rückübernahmeabkommen. Falls keine abgeschlossen werden können, soll der Bundesrat andere geeignete Massnahmen ergreifen. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass der Bundesrat die Stossrichtung unterstütze. Ob es möglich sei, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen und Rückführungen durchzusetzen, hänge aber wesentlich von der Bereitschaft der Herkunftsländer ab. Mit manchen Staaten bestehe eine gute Zusammenarbeit ohne Abkommen, mit manchen gebe es Probleme trotz Abkommen.

Die Justizministerin berichtete von positiven Entwicklungen bei Rückführungen nach Algerien, Tunesien und Marokko. Mit der Dominikanischen Republik - dem vierten von Geissbühler genannten Land - sei die Zusammenarbeit problemlos.

Mehr Reisepapiere ausgestellt

Mit Algerien hat die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Dieses sieht allerdings keine Sonderflüge vor. Algerien sei nicht bereit, das Abkommen neu zu verhandeln, sagte Sommaruga. Zwangsweise Rückführungen auf Linienflügen könnten trotzdem durchgeführt werden. Letztes Jahr habe Algerien 25 Prozent mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als im Vorjahr. Die Zahl der Vollzugspendenzen sei um 20 Prozent gesunken.

Mit Tunesien hat die Schweiz eine Migrationspartnerschaft vereinbart, die auch Sonderflüge zulässt. Das Land hat laut Sommaruga 2017 dreimal mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als im Vorjahr. Die Zahl der Vollzugspendenzen halbierte sich. Mit Marokko besteht kein Abkommen. Auch hier gebe es aber positive Entwicklungen, sagte Sommaruga.

Keine neuen "sicheren" Staaten

Chancenlos war eine Motion von Barbara Steinemann (SVP/ZH), die eine Erweiterung der Liste der "verfolgungssicheren" Herkunftsstaaten für Asylsuchende verlangte. Steinemann argumentierte, damit könnten die Asylverfahren beschleunigt und die Rückübernahme abgewiesener Asylsuchender garantiert werden.

Der Bundesrat hielt nichts von dem Vorschlag. Die Gesetzgebung ermögliche es, Menschen mit abgelehntem Asylentscheid konsequent wegzuweisen, erklärte Sommaruga. Dafür müsse ein Land nicht als sicherer Herkunftsstaat bezeichnet werden.