Mit 124 zu 68 Stimmen folgte die grosse Kammer ihrer Staatspolitischen Kommission und gab der parlamentarischen Initiative keine Folge. Damit ist das Geschäft vom Tisch.
Die Idee der SVP war es, die Härtefallkriterien neu auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe festzulegen. Dabei sollten wie bisher verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die in diesem Rahmen von den Kantonen erteilten Aufenthaltsbewilligungen sollten demnach an die Höchstzahl für Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten des betreffenden Kantons angerechnet werden.
Die Mehrheit des Nationalrats zweifelte jedoch daran, dass eine solche Einzeländerung des Gesetzes ein sinnvolles Mittel ist, um gegen illegale Migration zu kämpfen.
"Ein verheerendes Signal"
Das geltende Recht befugt die Kantone, in persönlichen Härtefällen den Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers zu legalisieren, sofern die Bundesbehörden zustimmen. Anfang 2017 sorgte die Ankündigung des Kantons Genf, über 2000 Sans-Papiers einen B-Ausweis verleihen zu wollen, für geteilte Reaktionen.
Sie bildete auch den Auslöser für die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion. Für deren Sprecher, den Genfer Nationalrat Yves Nidegger, sendet diese Praxis "ein verheerendes Signal". Dadurch steige die Zahl der Bewilligungen für unqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten immer weiter, während die Schweizer Unternehmen die nötigen hochqualifizierten Mitarbeitenden aus denselben Ländern nur unter sehr restriktiven Bedingungen einstellen könnten.