(sda) Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält keine neuen Kompetenzen im Umgang mit Risikopersonen. Er darf diese weiterhin nicht verbindlich vorladen.

Der Ständerat hat am Donnerstag oppositionslos eine Motion von Nationalrat Adrian Amstutz (SVP/BE) abgelehnt. Der Vorstoss ist damit erledigt.

Der Nachrichtendienst hat heute die Möglichkeit, beispielsweise bei Verdacht auf eine islamistische Radikalisierung Personen zu einer präventiven Ansprache vorzuladen. Das Ziel des Gesprächs ist es, die Person von der Begehung einer Straftat abzuhalten. Für die betroffenen Personen ist das Gespräch jedoch freiwillig.

Der Nationalrat wollte dem Nachrichtendienst die Kompetenz geben, Personen verbindlich vorzuladen. Wer der Vorladung nicht nachkäme, müsste mit einer Strafe rechnen.

Die Mehrheit im Ständerat lehnt das ab. Die Gegnerinnen und Gegner wiesen auf das neue Nachrichtendienstgesetz hin. Das Parlament habe sich dafür ausgesprochen, dass verbindliche Befragungen von der Polizei durchzuführen seien. Eine Vermischung der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben habe es abgelehnt.

Amstutz forderte mit der Motion auch, dass der Nachrichtendienst die Handys von Risikopersonen auswerten darf. Dazu gab die vorberatende Kommission zu bedenken, das sei heute schon möglich. Dass es dafür eine richterliche Genehmigung braucht, ist aus ihrer Sicht richtig.

Der Grundrechtsschutz müsse gewahrt werden, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Ausserdem sei das Nachrichtendienstgesetz erst seit kurzem in Kraft. Vor erneuten Änderungen sollten die Erfahrungen ausgewertet werden.

Eine weitere Motion zum Nachrichtendienst hat der Ständerat abgeschrieben, da das Anliegen mit dem neuen Gesetz erfüllt ist. Gefordert wurde eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Eine solche wurde in der Zwischenzeit geschaffen.